Die Novelle bringt für einige Problemstellungen, die bisher einer effizienten Nutzung von Stromspeichern im Wege lagen, eine gute Klärung der Sach- und Rechtslage. Insbesondere ist es zielführend, dass Stromspeicher nun ausdrücklich für eine Errichtung im Außenbereich privilegiert werden. Diese gesetzliche Klarstellung schafft endlich die verlässliche Grundlage, um Flexibilitätsprojekte schneller und planungssicher an den passenden Standorten zu genehmigen.

„Nach Jahren des Wildwuchses und eines regulatorischen Flickenteppichs hat der Gesetzgeber verstanden, dass Flexibilität und Resilienz im Energiesystem neue Regeln brauchen und überkommene Regelungen auf die neuen Anforderungen und Anlagen im Energiesystem angepasst werden müssen“,

sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

„Mit dieser Novelle wendet sich der Gesetzgeber deutlich und pragmatisch in genau diese Richtung – das begrüßen wir, als Energiespeicherbranche natürlich sehr.“

Die neue Regelung ergänzt § 35 Baugesetzbuch (BauGB) und stellt klar: Batteriespeicher mit einer Kapazität ab 1 MWh sowie untertägige Wärme- und Wasserstoffspeicher gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich. Das beendet die jahrelange Unsicherheit durch unterschiedliche Auslegungen in den Bundesländern und schafft eine einheitliche Rechtsgrundlage für Genehmigungsverfahren.

„Mit der Neuregelung wird es für alle Seiten, also die Kommunen, Projektierer und Investoren deutlich transparenter, verlässlicher und rechtssicherer. Das bedeutet weniger Bürokratie, schnellere Resultate und damit schneller positive Effekte für unser Energiesystem“,

erklärt Windelen. Neben der Baurechtsänderung wurde auch eine Anpassung von § 118 Abs. 6 EnWG beschlossen.

Diese Änderung öffnet die Marktintegration von bestehenden und zukünftigen Energiespeichern. Durch eine präzisierte Formulierung („soweit“ statt „wenn“) wird nun klargestellt, dass die Netzentgeltbefreiung für Speicher in allen Anwendungen möglich ist – im Unternehmen, an erneuerbaren Erzeugungsanlagen oder im Haushalt. Eine kleine Änderung mit einer großen Wirkung – über 2 Millionen Hausspeicher können nun zum Nutzen des Gesamtsystems aktiviert werden.

Urban Windelen:

„Diese Gesetzesinitiative stellt wichtige Weichen für das Energiesystem. Doch nach der Novelle ist vor der Novelle: Es bleibt noch viel zu tun, um weitere Flexibilitätshemmnisse abzubauen und ein kosteneffizientes, versorgungssicheres Energiesystem für Bürgerinnen, Bürger und Industrie zu schaffen.“

Quelle: BVES


Auch interessant: