Die Bundesregierung hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz beschlossen. Dadurch sollen die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien außerhalb von Beschleunigungsgebieten erheblich verkürzt werden. Der Entwurf wurde als Formulierungshilfe beschlossen, sodass er im Anschluss von den Koalitionsfraktionen unmittelbar in den Deutschen Bundestag eingebracht werden kann. Damit kann das Gesetz nach der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden.

Zentrales Element des Gesetzentwurfes sind die Maßnahmen zur Verkürzung der immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. Dazu sind bestimmte Höchstfristen für den Abschluss der Genehmigungsverfahren vorgesehen, die je nach Vorhabenart unterschiedlich lang ausgestaltet sind und von einem Monat bis zu zwei Jahren betragen können. Darüber hinaus ist die Möglichkeit vorgesehen, den Zulassungsantrag bei einer einheitlichen Stelle einzureichen, die dann als zentraler Ansprechpartner das gesamte Verfahren abwickelt und gegebenenfalls andere Behörden einbindet. Überdies sind ab dem 21. November 2025 alle Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben ausschließlich elektronisch durchzuführen. Die vorgesehenen Verfahrensbeschleunigungen ermöglichen weiterhin eine angemessene Prüfung der Umweltbelange.

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BWE kritisiert ausgebliebene Beteiligung der Verbände

In einer Pressemitteilung bemängelt der BWE, dass der Entwurf ohne Verbändebeteiligung vorgelegt wurde und dass keine Erleichterungen für Windenergiegebiete vorgesehen sind, die seit dem 19. Mai 2024 entsprechend den Zielvorgaben im WindBG ausgewiesen wurden. Zudem setze der Entwurf nur einen sehr kleinen Teil der RED III um. Die Implementierung der EU-Richtlinie in deutsches Recht stehe damit insgesamt weiter aus und müsse umgehend nach der Sommerpause erfolgen, um Belastungen von Behörden und Projektierern zu minimieren.

Weiter kritisiert der Branchenverband, dass in die Teilumsetzung der RED III nun sachfremde Regelungen aufgenommen werden, die dem eigentlichen Ziel der RED III für eine Beschleunigung von Verfahren zu sorgen, entgegenstehen würden.

BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:

„Die Absicht, in das überragende öffentliche Interesse für die Windenergie und letztendlich für alle Erneuerbare Energien einzugreifen und dieses punktuell abzuschwächen, lehnen wir ab. Gerade in von zahlreichen geopolitischen Krisen geprägten Zeiten darf das wichtige Gut der Energiesicherheit, welches nur durch die Erneuerbaren Energien garantiert werden kann, nicht aufgegeben werden. Wir appellieren an das Parlament hier nicht falsche Wege einzuschlagen und fatale Signale zu setzen.“

Positiv wertet der Verband jedoch, dass sich die Koalition der ersten Teilumsetzung der RED III angenommen hat.

„Eine Anschlussregelung für das Auslaufen der EU-Notfallverordnung und § 6 WindBG für die Bestands-Beschleunigungsgebiete schafft Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für die Behörden als auch für die Projektträger. Damit wäre ein erster Schritt getan, um eine Kontinuität bei Genehmigungserleichterungen in Windenergiegebieten zu gewährleisten und ein Bürokratiechaos in den Landesbehörden möglichst zu vermeiden“,

so die BWE-Präsidentin.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesverband Windenergie e. V.


 

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