„Die Gemeinden und die Menschen vor Ort werden damit zum Energieerzeuger von sauberer und kostengünstiger Energie“,
so Meyer.
Diese zusätzlichen rund 15.000 Euro pro Windrad und Jahr können beispielsweise in Form von vergünstigtem Nachbarschaftsstrom als Energiegeld pro Kopf oder über andere Formen an die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der Erneuerbaren ausgezahlt werden. Oder der Anlagerbetreiber beteiligt die Kommune oder Menschen direkt durch kommunale Anteile, Bürgerenergiegenossenschaften, Energiebriefe, Crowdfunding, Gesellschaftsanteile oder auf andere Weisen der direkten Beteiligung im Umfang von mindestens 20 Prozent. Örtliche Bürgerenergiegenossenschaften oder Kommunen erfüllen diese Bedingungen leicht.
Energie- und Klimaschutzminister Meyer:
„Mit dem gesetzlichen Rahmen bieten wir unseren Kommunen sowie den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten direkt vom Ausbau der Windenergie und Photovoltaik zu profitieren. Sei es durch kommunale Beteiligung, Bürgerenergiegenossenschaften, Crowdfunding, Bürgerenergieanlagen, günstige Nachbarschaftsstrompreise, direkte Versorgung lokaler Einrichtungen mit Erneuerbaren und vieles mehr. Ich bin sehr froh, beim Thema Ausbau der Erneuerbaren die Kommunen an unserer Seite zu wissen.“
Bei der Veranstaltung „Chancen von Kommunen durch den Ausbau der Windenergie“ haben Kommunale Spitzenverbände, Bürgermeister und Vertreter der Kommunalverwaltung erfolgreiche Beispiele solcher Beteiligungsmodelle vorgestellt. Außerdem wurden der rechtliche Rahmen sowie neue Beteiligungsmodelle und deren Chancen vorgestellt und mit kommunalen Vertretern, Anlagenbetreibern und Projektierern darüber diskutiert.
„Niedersachsen ist und bleibt Energiewendeland Nr.1. Es gibt sehr gute Modelle örtlicher Wertschöpfungs- und Beteiligungsmöglichkeiten, die durch das neue Gesetz gestärkt werden“,
so Meyer.
„Denn mit unserem Gesetz haben wir sichergestellt, dass die Kommunen in jedem Fall 0,2 ct/kWh erzeugtem Strom aus Windkraft und größeren Freiflächen-Photovoltaikanlagen erhalten. Das spült zusätzliches Geld in die Gemeindekassen und sie können selbst entscheiden, wie sie dieses Geld im Sinne der Energiewende einsetzen möchten. Außerdem haben wir Anlagenbetreiber verpflichtet, weitere Beteiligungsangebote zu unterbreiten, damit auch die Menschen vor Ort von jedem neuen Windrad und jeder neuen PV-Anlage direkt profitieren.“
Dies belegen auch aktuelle statistische Zahlen: „Bis Ende September wurden allein in Niedersachsen 237 Windkraftanlagen mit 1356 MW genehmigt“, so der Energie- und Klimaschutzminister. Im Vorjahr waren es 158 Windräder mit 920 MW.
„Wir werden also 2024 erstmals unser Jahresziel mit Blick auf den anvisierten jährlichen Ausbau von 1500 MW erreichen, weil in den verbleibenden Monaten des Jahres weitere Genehmigungen hinzukommen.“
Eine neue Anleitung, was das Windgesetz regelt und wie Kommunen davon profitieren können, finden Sie hier: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/Gesetze/Nds-Beteiligungsgesetz_Wind-PV.php
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Auch interessant:
- Expertenwissen03.09.2024Die Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 6 EEG. Es ermöglicht Windenergie-Betreiberinnen und ...
- Pressemitteilung, Expertenwissen04.11.2024Seit 1. November ist das neue, bundesweit einmalige Landesplanungsportal öffentlich. Es soll den Ausbau der Windenergie beschleunigen, indem Nutzer*innen ...
- Fachartikel, Expertenwissen14.10.2024Condition Monitoring Systeme (CMS) erkennen frühzeitig Schäden an Windenergieanlagen, minimieren Ausfallzeiten und Reparaturkosten und tragen so zur optimalen ...