„Erneut zeigt sich wie unerlässlich eine unabhängige Institution wie die Fachagentur Wind an Land ist, um die vielfältigen Themen rund um den dringend erforderlichen Zubau der Windenergie an Land zu strukturieren. Moderiert durch die Fachagentur Wind an Land haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die Energiewirtschaft auf einen Vorschlag für die Umsetzung der Regelungen zur kommunalen Beteiligung aus dem EEG 2021 verständigt“, informierte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer Bundesverband WindEnergie.

Für §36k gibt liegt neben dem Mustervertrag ein erläuterndes Beiblatt sowie das Muster einer Verpflichtungserklärung vor. Die Dokumente sind mit Unterstützung der Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte PartGmbB erstellt und mit Akteuren aus Kommunen und Windenergiewirtschaft konsultiert.

Während der Mustervertrag in der Projektenwicklung, vor der Genehmigung der Anlagen, abgeschlossen werden kann, lässt sich die Verpflichtungserklärung schon während der Flächensicherung nutzen. Zusätzlich wird eine Handreichung zur Kommunikation bereitgestellt.

„Wir rufen unsere Mitglieder auf, diese Dokumente in allen künftigen Projekten zu nutzen, so dass sich ein einheitlicher Standard durchsetzt“, so Wolfram Axthelm.