„Wir haben Verständnis dafür, dass Gemeinden ein Interesse an der Steuerung des notwendigen Ausbaus der Windenergie haben. Allerdings teilen wir die Sorge nicht, dass es einen ‚Wildwuchs‘ an Projekten gibt, wie aus NRW zu hören war. Die Länder und die regionalen Planungsträger sind fast überall in Deutschland auf einem sehr guten Weg und stellen einen geordneten und zuverlässigen Ausbaupfad sicher. Die Lage in NRW braucht eine zielgenaue, zeitlich und örtlich begrenzte Lösung. Der Gesetzentwurf der Unionsfraktion holt dagegen zu weit aus und birgt die Gefahr, dass die vorgesehenen Änderungen eben nicht nur auf NRW zielen, sondern bundesweit Wirkung zeigen und auch in solchen Regionen, die bislang nur wenige Flächen ausgewiesen haben, den Zubau verzögern. Das gilt es zu vermeiden. Das überragende öffentliche Interesse für Erneuerbare Energien im Abwägungsprozess einzuschränken, ist überzogen und unnötig. 

Wir erwarten ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren mit ausreichend Zeit für eine gründliche Diskussion. Dies war ja der Union auch immer wichtig. Es darf jetzt keinen Schnellschuss geben, der ein regionales Problem löst, gleichzeitig jedoch im gesamten Bundesgebiet neue Probleme schafft“, kommentiert BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek den Vorgang.

 

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.


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