„Mit dem 31. Dezember dieses Jahres endet für die Betreiber von Windenergieanlagen die Frist zur Inbetriebnahme von BNK-Systemen. Werden diese nicht fristgerecht aktiviert, drohen massive rechtliche Auseinandersetzungen. Viele Betreiber können ohne eigenes Verschulden der Pflicht zur fristgerechten Inbetriebnahme nicht nachkommen, weil Genehmigungen oder notwendige Prüfungen seitens der Behörden nicht rechtzeitig vorliegen werden. Um sich vor Pönalezahlungen zu schützen, droht eine hohe Zahl juristischer Verfahren die Gerichte zu belasten. Dies lässt sich vermeiden. Dafür ist eine Auslegungshilfe erforderlich. Dies ließe sich kurzfristig erreichen“,
so BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek.
Die Energieministerkonferenz befasst sich auch mit dem Thema der Weiterentwicklung des Markt- und Absicherungsrahmens für die Erneuerbaren Energien. Sowohl der BWE als auch der Dachverband BEE hatten bereits mehrfach angemerkt, dass es einer Transformation des Strommarktdesigns hin zu einem auf die Bedürfnisse der nun systemsetzenden Erneuerbaren Energien bedarf. Insofern begrüßen die Verbände die Forderungen der EMK für mehr Anstrengungen zur Flexibilisierung des Stromsystems sowie zum Netzausbau. Die Türen für Flexibilitäten aller Art müssen jetzt weit aufgestoßen werden. Der BEE hatte dazu in der letzten Energieministerkonferenz die Vorschläge der Erneuerbaren Branchen vorgelegt. Bei der Gestaltung eines neuen Strommarktdesigns müssen dessen Auswirkungen ausreichend getestet werden, damit es nicht zu einem Fadenriss kommt. Gleichzeitig muss das Absicherungssystem so ausgestaltet werden, dass Investitionen in Erneuerbare sowohl möglich als auch kosteneffizient bleiben. Hier einen handhabbaren Rahmen zu schaffen, ist Aufgabe der kommenden Bundesregierung.
Bärbel Heidebroek:
„Der Bruch der Ampelkoalition auf Bundesebene sowie die Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten stellen die deutsche Wirtschaft vor massive Herausforderungen. Es braucht jetzt kurzfristig Entscheidungen, um bis zur Arbeitsaufnahme einer neuen Bundesregierung keinen Stillstand in der Gesetzgebung entstehen zu lassen. Die Umsetzung der EU-Richtlinien RED III und NIS 2, ergänzt um die Themen Cybersicherheit und Direktbelieferung, kann nicht warten.“
BEE begrüßt Forderung der Energieministerkonferenz nach Energiewende-Follow-up
Auch der BEE begrüßt die Beschlüsse. Denn die Vielfalt der Erneuerbaren Technologien werden ebenso berücksichtigen wie die Notwendigkeit von Planungs- und Investitionssicherheit beim Förderrahmen.
„Die EnMK sieht die Chancen der systemsetzenden Erneuerbaren im Stromsektor, der auch für viele weitere Anwendungen im Rahmen der Sektorenkopplung an Bedeutung gewinnt – von Wärmepumpen über grünen Wasserstoff bis E-Autos. Der Ausbau der fluktuierenden Erneuerbaren Wind und Solar muss ohne Brüche und neue Bremsen weitergehen. Deshalb begrüßen wir, dass die EnMK die steuerfinanzierte EEG-Förderung den jüngst geplanten Kapazitätszahlungen vorzieht. Sie bietet Marktnähe, sichere Finanzierung durch die Banken und damit Planungs- und Investitionssicherheit. Insgesamt werden neue Abgaben und Umlagen für den Strompreis abgelehnt. Das unterstützt der BEE explizit, denn Sektorenkopplung braucht eher eine weitere Senkung der Stromkosten, z.B. durch die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich mögliche Minimum“,
so BEE-Präsidentin Simone Peter.
Die EnMK erkenne an, dass mit dem weiteren Ausbau von Wind und Solar der Bedarf an steuerbarer Leistung sinke und vermehrt Angebotsüberschüsse auf dem deutschen Markt entstünden, die negative Preise verursachen.
„Wir teilen die Forderung der EnMK, dass die Folgen von negativen Preisen an der Strombörse – geringere Marktwerte der Erneuerbaren und höhere Differenzkosten beim EEG – durch mehr Flexibilitäten, Netzausbau und Digitalisierung kompensiert werden können. Der BEE fordert seit Jahren die Stärkung der flexibel steuerbaren Elemente auf Verbraucher-, Speicher- und Erzeugerseite, die die Nutzung des Erneuerbaren Stroms und seines Marktwerts stärken. Das Strommarktdesign muss dafür ebenso schnell angepasst werden wie die Förderung der flexibel steuerbaren Erneuerbaren, von Bioenergie über Wasserkraft bis Geothermie“,
erläutert Peter.
„Es ist überfällig, das Potenzial der rund 10.000 bestehenden Bioenergieanlagen zu nutzen, statt deren Stilllegung nach Auslaufen ihrer 20-jährigen Vergütungsperiode zu riskieren. Sie bieten eine kostengünstige und klimafreundliche Versorgung mit Strom und Wärme und sind eine heimische und günstige Flexibilitätsoption. Dafür muss das EEG-Ausschreibungsvolumen auf 1.800 MW und der Investitionszuschuss für die Flexibilisierung von Biogasanlagen auf 120 Euro/kW ab 2025 angehoben werden.“
Beim Ausschreibungsdesign drängt die EnMK zurecht für alle Erneuerbaren darauf, Fadenrisse zu vermeiden und den Ausbau weiter auf einem hohen Niveau zu halten. Wichtig sei, so Peter abschließend, dass dies ein Verständnis aller Bundesländer werde, denn nur eine föderale Gesamtverantwortung für die Energiewende stärke Standort, Sicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung.
Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. & Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.
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