Der FEP ist der Fachplan für den geordneten Ausbau von Windenergieanlagen auf See und deren Anbindungsleitungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee. Die vorliegende Fortschreibung dient vor allem dem Erreichen der Ausbauziele von mindestens 40 GW bis 2035 und mindestens 70 GW bis 2045.
Das BSH hat am 01. September 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für die AWZ der Nordsee und der Ostsee gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 WindSeeG bekannt gemacht.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der mehrstufigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Flächenentwicklungsplan geändert und fortgeschrieben und die Strategische Umweltprüfung abgeschlossen. Die Stellungnahmen und Äußerungen haben Eingang in die Abwägung gefunden.
Der Flächenentwicklungsplan 2025 und die Umweltberichte für Nordsee und Ostsee sind zusätzlich auf der Internetseite des BSH abrufbar.
Quelle: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
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