• Expertin im Bereich Prüfung, Gestaltung, Verhandlung und Durchsetzung von Verträgen im Bereich Erneuerbare Energien; z.B. Liefer-, Instandhaltungs-, Betriebsführungs- und Nutzungsverträge, Due-Diligence, Rechte im Bereich Gewährleistungs- und Versicherungsrecht.
  • Langjährige Top-Referentin des BWE, Sprecherin der BWE-Arbeitskreise „Tragstrukturen“ und „Weiterbetrieb nach 20 Jahren
  • Mitglied im juristischen Beirat des BWE, Mitglied im DIN-Ausschuss 18088-5:2018

 

Auf welche zentralen Punkte müssen sich Betreiber mit Blick auf die Projektbeteiligten (Behörden, Netzbetreiber, Landeigentümer) einstellen und vorbereiten?

Martina Beese: Die Vorbereitung betrifft leider eine Vielzahl wichtiger Punkte, die im Ergebnis voneinander abhängig sind. Der Betreiber sollte frühzeitig prüfen, ob sein Standort für die restliche Betriebsdauer vertraglich (wirksam) gesichert ist. Der Weiterbetrieb erfordert technisch einen prüffähigen Standsicherheitsnachweis. In der Praxis sind hierzu im Vorfeld oftmals zeitraubende Abstimmungsprozesse mit der zuständigen Behörde nötig. Auch technische Anforderungen und Nachrüstungen zur Vermarktung sind zu klären. Alle Punkte müssen zum Stichtag geklärt und umgesetzt sein. Fazit: Weiterbetrieb ist kein Thema um es „auf den letzten Drücker“ zu bearbeiten.

Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen Herausforderungen für einen rechtssicheren und wirtschaftlichen Weiterbetrieb?

Martina Beese: Der Weiterbetrieb kostet Mühen und Geld und wird nicht in allen Fällen wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Herausforderung für die Betreiber liegt darin, das Potential des Weiterbetriebs richtig einzuschätzen. Die Analyse erfordert eine Bewertung der technischen Gesamtnutzungsdauer der Windenergieanlage, des Ertragspotentials aus dem Standort selbst, der Analyse des eigenen Kostengefüges im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Ermittlung etwaiger Einsparungspotentiale zur Ertragsoptimierung. Aber auch die Vermarktung selbst stellt die Betreiber vor neue Herausforderungen. Galt bislang ein gesetzliches Förderverhältnis, so bewegen sich die Betreiber nun in individuellen Verträgen und müssen ihre Rechtspositionen selber verfolgen und verhandeln. Der Weiterbetrieb nach Ende der Förderdauer erfordert damit ein eigenes, aktives Bemühen um die Vermarktung.

Auf welche vertraglichen Punkte sollten Betreiber bei der Windstromvermarktung durch ein PPA besonders achten?

Martina Beese: Der Betreiber muss seine Chancen und Risiken einschätzen. In einem PPA sind eine Vielzahl von Aufgaben auf den Vertragspartner zu übertragen und eine maximale Flexibilität abzusichern, die sich notwendigerweise aus den technischen Schwierigkeiten des Weiterbetriebs ergibt. Themen wie Ausschluss der Übernahme von Mengenlieferverpflichtungen, Klärung von Nachrüstungsanforderungen, Übertragung von Meldepflichten, Laufzeit-/Beendigungsmöglichkeiten, etc. sind nur einige der zentralen Themen. Für alle Betreiber sind die Stromvermarktung und die angebotenen Vergütungsmodelle ein neues Thema. Die Branche kann in diesem Bereich weder auf Standards noch auf Erfahrungen mit Anlagen im Weiterbetrieb zurückgreifen. Darüber hinaus haben sich Rechte und Pflichten im Rahmen der Stromvermarktung wesentlich erweitert und damit auch erschwert. Umso wichtiger werden nun die Regelungen im PPA.

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Vielen Dank für das Gespräch!