Die Hersteller von Windenergieanlagen bieten eine Vielzahl an Upgrades und Updates für ihre Maschinen an. Können Sie den Unterschied zwischen Update und Upgrade genauer erläutern?
Gerald Riedel: Eine diffizile Unterscheidung – unter Update verstehe ich die Optimierung von etwas Vorhandenem, um die Anlage etwa leiser zu machen oder das Regelverhalten zu optimieren. Oder wenn die Parameter der Anlage so geändert werden, dass sie sich besser in den Wind dreht. Es ist möglich, die Nachführung der Anlagen besser auf den Standort anzupassen. Derartige Softwareupdates können also durchaus sinnvoll sein. Bei Upgrades geht es eher um eine Erweiterung oder Steigerung, zum Beispiel um die Steigerung der Leistung der Anlage. So etwas würde ich grundsätzlich sehr skeptisch sehen.
Warum?
Riedel: Die Mehrleistung muss irgendwo herkommen – die Rotoren wachsen ja nicht über Nacht. Das muss beispielsweise mit einem veränderten Drehzahl- oder Pitchverhalten einhergehen. In mir bekannten Fällen legen die Hersteller nicht zu 100 Prozent offen, was dieses Upgrade tatsächlich macht und welche Parameter wie verändert werden. Das sind jedoch Dinge, die auf die Betriebsgenehmigung und die Netzeinspeisung Einfluss nehmen können, die Anlage liefert ja plötzlich einen größeren Ertrag. Dadurch ergibt sich eine Reihe offener Fragen: Wie wird der Mehrertrag abgerechnet, wenn die Anlage eigentlich mit einer geringeren Nennleistung in der Ausschreibung war? Muss der Mehrertrag vergütet werden? Wie verhält sich der Direktvermarkter? Rechtlich bewegt man sich da sehr schnell in einer Grauzone. Auch das Geräuschverhalten der Anlage könnte sich ändern. Dann müsste eine neue Standortvermessung durchgeführt werden. Es könnte zudem sein, dass plötzlich das Blindleistungsverhalten meiner Anlage anders ist und der Netzbetreiber sich beschwert, weil die Blindleistungskompensationspflichten nicht erfüllt werden. Ohne zu wissen, welche Parameter tatsächlich geändert werden und welche Auswirkungen das hat, kann ein Betreiber solche Upgrades nicht wollen.
Kommt es auch vor, dass die Anlagenhersteller diese Upgrades ungefragt vornehmen?
Riedel: Bei Leistungsupgrades ist mir das nicht bekannt, praktisch könnte es aber ungefragt durchgeführt werden. Es werden ja von den Herstellern auch ungefragt Softwareupdates aufgespielt, wobei ich aber davon ausgehe, dass diese Updates wirklich nur untergeordnete Themen betreffen. Etwa eine Optimierung von Parametern, bei denen man im Laufe des Betriebs gemerkt hat, dass sie nicht optimal eingestellt waren, wodurch sich aber am Leistungsvermögen und den technischen Eigenschaften der Anlage als solche nichts ändert – Schaltzeitpunkte von Lüftern etwa. Es ist wichtig, dass der Betreiber den Vertrag kennt, der mit dem Hersteller abgeschlossen wurde und ob darin steht, dass der Hersteller diese Änderungen durchführen darf.
Was ist ihr Rat an die Betreiber? Worauf sollten sie bei Upgrades und Updates besonders achten?
Riedel: Man kann als Betreiber auf jeden Fall darauf beharren, dass man über den Umfang der Änderungen durch jedes Update oder Upgrade informiert werden will, bevor man zustimmt. Ansonsten darf an der Anlage nichts verändert werden. Dazu muss der Umfang der Softwareänderung natürlich zu 100 Prozent offengelegt werden, andernfalls lässt sich das nicht bewerten. Betreiber sollten diese Offenheit auf jeden Fall einfordern und sich bei Unsicherheiten dazu Rat von Fachleuten einholen. Es ist das Recht, aber liegt auch in der Pflicht des Betreibers, nicht einfach blind jedem Update zuzustimmen.
Vielen Dank für das Interview.
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