Frau Dr. Hennig, das Messen von Stromverbräuchen im Windpark scheint die Anlagenbetreiber und Betriebsführer zunehmend zu beschäftigen. Täuscht dieser Eindruck oder woher kommt der erhöhte Informationsbedarf?

Dr. Bettina Hennig: Tatsächlich hat das Thema stark an Bedeutung gewonnen. Der Hintergrund ist weniger ein wirtschaftlicher als ein bürokratischer: Das Energierecht interessiert sich zunehmend für den Bereich „hinterm Netzverknüpfungspunkt“ – ob nun in dezentralen Energiekonzepten oder eben in Windparks. Dieser Bereich wurde lange von vielen Beteiligten als energierechtliche Blackbox behandelt. Nur wird diese eben leider zunehmend regulatorisch ausgeleuchtet.

Welchen juristischen Herausforderungen begegnen Betreiber bei der Umsetzung eines Messkonzepts?

Dr. Bettina Hennig: Das Problem fängt ja schon da an, wenn man klären möchte, welche Strommengen überhaupt gemessen und messtechnisch voneinander abgegrenzt werden müssen. Unterschiedliche Anforderungen können sich hier aus dem Stromsteuerrecht, dem EEG, dem allgemeinen Energie- und Messrecht ergeben. Dabei gibt es derzeit viele Unsicherheiten und rechtliche Grauzonen. Und die Behörden und Netzbetreiber wissen hier vielfach auch nicht bis ins Letzte Bescheid…

In den kommenden Wochen wird eine Novelle des Stromsteuerrechts erwartet. Sie waren als Sachverständige in der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags geladen. Auf welche gesetzlichen Neuerungen muss die Windenergiebranche sich hier einstellen?

Dr. Bettina Hennig: Es soll durchaus Verbesserungen geben – aber leider auch neue Unklarheiten und bürokratische Belastungen. Gerade für die Eigenversorgung in Windparks soll klarer als bislang eine allgemeine Steuerbefreiung gelten. Diese gilt nach aktuellem Stand aber leider nicht für Drittbelieferungen. Zudem gibt es ein neues „Pauschalierungsrecht“ beim Kraftwerkseigenverbrauch. Leider kommen aber wohl auch neue administrative Anforderungen auf die Branche zu.

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Vielen Dank für das Gespräch!