Das älteste Länderbeteiligungsgesetz existiert in Mecklenburg-Vorpommern, wo bereits 2016 eine Regelung in Kraft trat. Im Jahr 2019 folgte Brandenburg mit der Einführung einer jährlichen Pauschalabgabe pro Windenergieanlage. Eine Kombination aus kommunaler und Bürgerbeteiligung wurde von Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023, von Niedersachsen im April 2024 sowie vom Saarland im Juni 2024 beschlossen. Sachsen und Thüringen haben sich hingegen für eine rein kommunale Zahlungsweise entschieden und verabschiedeten ebenfalls im Juni 2024 ein entsprechendes Beteiligungsgesetz, wobei in Sachsen die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung besteht.
Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V)
In Kraft seit: 28.05.2016; Erster Gesetzesentwurf zu einer Novellierung liegt seit 9.04.2025 vor; Gesetzestext
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Aktuelle Gesetzesanwendung
Novellierung
Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von Windenergieanlagen (Windenergieanlagenabgabengesetz – BbgWindAbgG)
In Kraft seit: 19.06.2019; Gesetzestext
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Novellierung
Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Ertrag von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)
In Kraft seit: 18.04.2024; Gesetzestext
Rahmen
Kern
oder
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit
Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG)
In Kraft seit: 28.12.2023; Gesetzestext; FAQ-Katalog der Landesregierung
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit
Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen im Saarland (Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz –SGBG)
In Kraft seit: 19.07.2024; Gesetzestext
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit
Gesetz zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz – EEErtrBetG)
In Kraft seit: 29.06.2024; Gesetzestext
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks (ThürWindBeteilG)
In Kraft seit: 19.07.2024; Gesetzestext
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Aktuell befinden sich Sachsen-Anhalt und Bayern in einem Gesetzgebungsverfahren. In Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Landesregierung, die Abgabe nach § 6 EEG verpflichtend zu machen, wobei der Entwurf zusätzlich die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung vorsieht. Bayern plant eine verpflichtende 0,2-Ct-Zahlung an die Kommune sowie eine Beteiligung der Bürger*innen in Höhe von 0,1 Ct.
Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien
Zeitschiene: Zweiter Gesetzentwurf im April 2024; erste Beratung in der Sitzungswoche vom 23. – 25.04.2024, zweite Beratung wahrscheinlich im Herbst
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit
Rahmen
Kern
Zweckbindung
Erstattungsfähigkeit