Mit dem Ende der Vergütungsdauer muss nicht Schluss sein. Windenergieanlagen im Weiterbetrieb genießen eine überwiegend hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Zudem schonen sie Ressourcen durch die Nutzung bestehender Infrastruktur. Da baurechtliche Gründe an vielen Standorten ein Repowering verhindern, sollten deshalb möglichst viele Bestandsanlagen auch nach 20 Jahren am Netz bleiben.

Der BWE empfiehlt Betreibern, sich möglichst frühzeitig zu überlegen, ob sie ihre Anlagen auch ohne EEG weiterlaufen lassen wollen. Falls etwa eine kostspielige Reparatur ansteht, muss genau geprüft werden, ob sie sich noch lohnt. Ob der Weiterbetrieb wirtschaftlich Sinn ergibt, hängt zunächst vom Strompreis ab. Wie sich dieser entwickelt, lässt sich allerdings schwer vorhersagen. Durch die zukünftige Stilllegung fossiler Kraftwerke, den Atomausstieg sowie einen höheren CO2-Preis gehen Experten aber von einer sukzessiven Strompreiserhöhung aus.

Wartungs- und Betriebskonzept als wichtiger Faktor

Neben dem Strompreis ist auch das Wartungs- und Betriebskonzept entscheidend. Die Erlöse aus dem erzeugten Strom müssen die Betriebskosten sowie alle Kosten des Weiterbetriebs decken. Hierzu zählen u. a. Gutachten und Genehmigungen. Im Vorfeld muss ein zugelassener Sachverständiger ermitteln, wie gut die Standsicherheit der Anlage ist. Dafür werden Fundament, Turm, Rotor, Gondel und Triebstrang inspiziert. Grundsätzlich müssen beim Weiterbetrieb alle Kosten auf den Prüfstand: Ersatzteile (siehe unten), Versicherungen, Service und Pachten. Es geht darum, die Anlage möglichst kostengünstig weiterlaufen zu lassen. Wartung und Instandhaltung machen den Großteil der Betriebskosten einer Windenergieanlage aus. Teure Instandhaltungs- oder Vollwartungsverträge lohnen sich deshalb nicht mehr – neue Konzepte sind gefragt.

Individuelle Servicekonzepte

Die Anlagenhersteller und Serviceunternehmen bieten inzwischen entsprechende Serviceangebote an. In Modulkonzepten können Kunden die gewünschten Serviceleistungen individuell zusammenstellen. Der Anlagenbetrieb am Wartungsminimum bedeutet in den meisten Fällen jedoch, dass beim Schaden einer Großkomponente Schluss ist mit dem Weiterbetrieb. Darüber hinaus kommt es bei der Laufzeitverlängerung von Altanlagen auch auf die Betriebsführung und die Fahrweise an. Während es im Rahmen der EEG-Förderung um eine maximale Ertragsausbeute und eine möglichst hohe Anlagenverfügbarkeit ging, kann es im Weiterbetrieb sinnvoll sein, die Anlage nur bei hohen Strompreisen laufen zu lassen und ansonsten die Technik zu schonen.

Dr. Bettina Hennig - Windparkplanung ohne EEG - Vergütung: Rechtliche Ansprüche und Pflichten
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Ausweg: Virtuelle Kraftwerke

Ab welchem Strompreis sich der Weiterbetrieb lohnt, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Entscheidende Faktoren sind unter anderem Anlagentyp, Zustand und Standort. Grundsätzlich gilt, je größer die Windenergieanlage ist, desto höher ist die Weiterbetriebschance. Kleine Anlagen und kleinere Betreiber werden vermutlich eher Probleme haben, den Weiterbetrieb bei zunächst geringen Erlösen und einem höheren technischen Risiko zu stemmen. Für sie könnte aber der Zusammenschluss mit anderen Anlagen infrage kommen, etwa in einem virtuellen Kraftwerk. Der Servicedienstleister PSM beispielsweise hat auf der Messe Husum Wind ein Konzept vorgestellt, in dem unterschiedliche Betreiber oder Anlagenstandorte zu Pools zusammengefasst und gemeinsam vermarktet werden. So sollen Kunden dabei unterstützt werden, „im Verkauf den bestmöglichen Strompreis zu erzielen“, teilt PSM mit.

Direktvermarktung als Chance

Auch andere Anbieter setzen beim Weiterbetrieb auf Servicekonzepte in Verbindung mit Direktvermarktung. Enercon arbeitet hierfür mit dem Stromversorgungsunternehmen Quadra Energy zusammen. Die Deutsche Windtechnik bewirbt ein sogenanntes Festpreismodell, bei dem der Anlagenbetreiber über eine vereinbarte Vertragslaufzeit einen festgelegten Preis für seinen Strom erhält, unabhängig vom Betriebszustand der Anlage. Einen ersten Eindruck, ob sich der Weiterbetrieb lohnt, ein Repowering möglich ist oder nur die Stilllegung der Anlage infrage kommt, können sich Betreiber auf der Online-Plattform „Windpark-Check“ der Unternehmen Wind-Turbine.com und Nefino verschaffen. Die Analyse soll dort für alle Anlagen möglich sein, die älter als zehn Jahre sind.

Im Arbeitskreis Weiterbetrieb des BWE arbeiten zudem Experten – wie technische Sachverständige, Betreiber, Hersteller, Betriebsführer und Juristen – an Empfehlungen und Richtlinien für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen. Ziel ist eine einheitliche Regelung für die Branche zum Weiterbetrieb unter Beteiligung aller Akteure. 

Gebrauchte Ersatzteile

Beim Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach dem Ende der EEG-Vergütung ist es wichtig, die Betriebskosten genau im Blick zu haben und sie möglichst zu senken. Wenn defekte Bauteile ersetzt werden müssen oder sich für eine ältere Anlage der Tausch einer Großkomponente mit einem gleichwertigen Neuteil nicht mehr lohnt, drängt sich der Einsatz von generalüberholten Gebrauchtteilen auf. Mit ihnen lassen sich etwa 20 bis 40 Prozent der Kosten gegenüber einem neuen Bauteil sparen. Neben den Anlagenherstellern und den Zulieferern bereiten auch unabhängige Servicedienstleister gebrauchte Ersatzteile auf oder bauen fehlende Komponenten nach: etwa Teile von nicht mehr am Markt befindlichen Herstellern sowie Leistungselektronik. Außerdem gibt es auf Ersatzteile spezialisierte Händler wie Wind Nielsen Wind-Turbine.com, Spares in Motion oder Windsourcing.com. Sie sind bieten auf Onlinemarktplätzen (gebrauchte) Ersatzteile, gebrauchte Windenergieanlagen oder Dienstleistungen an.

 

Erforderliche Unterlagen für die Weiterbetriebs-Überprüfung

Vom Betreiber sind mindestens die folgenden Informationen, Daten und Unterlagen beizubringen und zur Einsicht bzw. zur Verfügung zu stellen:

  • Genehmigung inkl. Nebenbestimmungen
  • Prüfbericht zur Typenprüfung
  • Typen-/Einzelprüfung
  • Unterlagen/Nachweis zur Inbetriebnahme
  • Änderungen am Standort
  • Erweiterung im Windparkgebiet durch errichtete oder bereits genehmigte WEA
  • Betriebsdaten
  • Ertragsdaten (kWh) und absolvierte Betriebsstunden
  • Logbuch
  • Bedienungsanleitung
  • Wartungspflichtenheft
  • Wartungsberichte
  • Lebenslaufakte mit einer Übersicht standsicherheitsrelevanter Instandhaltungsmaßnahmen (Reparaturen, Ertüchtigungen, Verbesserungen etc.)
  • Schalt- und Hydraulikpläne
  • Parametrierung
  • Berichte sämtlicher vorausgegangenen technischen Überprüfungen
  • Berichte zu den Wiederkehrenden Prüfungen

In besonderen Fällen fehlender Unterlagen und Dokumentationen kann der Nachweis auch durch anderweitige geeignete Unterlagen, Dokumente oder Daten erbracht werden.


Weiterführende Informationen:


Im Mitgliederbereich der BWE-Homepage finden Sie die „BWE-Grundsätze für die Durchführung einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (BPW) an Land“ sowie das Positionspapier „Effiziente Flächennutzung durch Repowering und Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“. Beide Dokumente enthalten umfangreiche Informationen rund um das Thema Weiterbetrieb.

20181214_Effiziente_Flaechennutzung.pdf
Für eine effiziente Flächennutzung sollte Repowering erleichtert und wirtschaftlicher Weiterbetrieb nach am Gesamtsystem orientierten Kriterien ...