Im Jahr 2025 haben Entwickler von Windkraftprojekten über 1.000 neue Anlagen zur Genehmigung beantragt. Die Genehmigungsbehörden haben 100 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 660 Megawatt genehmigt. Das ist bezogen auf die Anlagenzahl der zweithöchste jemals erfasste Wert und bezogen auf die Leistung so viel wie nie zuvor. Insgesamt befinden sich derzeit fast 1.800 Windenergieanlagen in Planung. Davon sind 1.372 Anlagen im Genehmigungsverfahren. Dazu und über Instrumente zur weiteren Verfahrensbeschleunigung hat Umweltministerin Thekla Walker am 24. Februar 2026 dem Kabinett berichtet.
„Der Ausbau der Windkraft ist von großer Bedeutung für die Zukunft unseres Landes. Denn wir sichern damit auch unseren starken Industriestandort und stärken die regionale Wertschöpfung. Zudem hilft Windkraft mit vergleichsweise geringen Gestehungskosten, die Strompreise zu dämpfen. Und die Zahlen zeigen: Baden-Württemberg ist ein Land, in dem die Nutzung der Windenergie sinnvoll und wirtschaftlich rentabel ist. Wir sind attraktiv für die Branche, auch weil wir mit unserer Task Force Erneuerbare Energien die Planungs- und Genehmigungszeiten mehr als halbiert haben. Daran knüpfen wir nun an und schöpfen mit modernen Instrumenten weitere Potentiale aus“,
so Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.
Energieministerin Thekla Walker sagte:
„Wir erleben einen Boom an Projekten. Damit aus Anträgen möglichst schnell Anlagen werden, heben wir weitere Potentiale für schnellere Genehmigungen und setzen uns auf Bundesebene für bessere Rahmenbedingungen für die Zukunftsbranche Wind ein.“
Projekte zur Digitalisierung der Verfahren
Um die deutlich gestiegene Zahl der Anträge bewältigen zu können, unterstützt die Landesregierung die Genehmigungsbehörden mit Projekten zur Digitalisierung der Verfahren:
- Rulemapping: Gemeinsam mit dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis arbeitet das Land an einer Lösung, um die Vollständigkeitsprüfung zu automatisieren. Eine KI analysiert die eingereichten Unterlagen und bewertet, ob die Unterlagen ausreichen und formal den Anforderungen der zugrundeliegenden Gesetze entspricht – von Immissionsschutz (Lärm) über Naturschutz (zum Beispiel Vögel) bis hin zu Denkmalschutz.
- Einwendungsmanagement: Eine weitere KI unterstützt die Genehmigungsbehörden, um Masseneinwendungen gegen Projekte thematisch so vorzusortieren, dass die Behörden diese schneller abarbeiten können.
- Seit Ende 2025 unterstützen digitale Verfahrensassistenten sowohl Antragssteller als auch die Mitarbeitenden in den Behörden bei der Einreichung wie auch der Abarbeitung von Anträgen. Die digitalen Helfer führen strukturiert und Schritt für Schritt durchs Verfahren inklusive Hinweisen und Bereitstellung von Fachwissen. Damit soll einerseits die Qualität der eingereichten Unterlagen sichergestellt werden als auch die Bearbeitung weitestgehend standardisiert werden.
Damit Projektierer die Anlagen zügig bauen, können sie sich auf Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bewerben. Sie erhalten dann eine garantierte Mindestvergütung. Diese wird nur dann gezahlt, wenn der Strompreis an der Börse unter den bei der EEG-Auktion gebotenen Preis fällt.
Da die Zahl der Windgenehmigungen in den kommenden Monaten und Jahren absehbar stark steigt, fordert die Landesregierung vom Bund, das Volumen der EEG-Ausschreibungen um 30 Prozent zu erhöhen.
Ministerin Walker:
„Das erhöht die Investitionssicherheit und damit die Wahrscheinlichkeit, dass die genehmigten Anlagen in den kommenden Jahren ans Netz gehen. Im Süden werden neue Anlagen besonders dringend gebraucht, um Netzkosten für den Stromtransport vom Norden zu verringern. Deshalb muss unbedingt auch das Referenzertragsmodell im EEG erhalten bleiben, das Standortnachteile von Anlagen im Süden bei Ausschreibungen ausgleicht.“
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg
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