Der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (WEA) bleibt ein zentrales Thema der Branche. Rund 30 Prozent der deutschen Onshore-WEA haben bereits ihre ursprünglich geplante Betriebsdauer überschritten. In den kommenden fünf Jahren folgen weitere 4.500 Anlagen mit rund 8 GW installierter Leistung. Betreiber stehen dann vor einer entscheidenden Frage: Lohnt sich der Weiterbetrieb?

Mit dem Auslaufen der EEG-Vergütung fallen garantierte Einnahmen weg. Gleichzeitig steigen Instandhaltungskosten, neue Anforderungen entstehen, und es gilt, zwischen Rückbau, Repowering, Verkauf oder Weiterbetrieb abzuwägen. Ein qualifiziertes Weiterbetriebsgutachten schafft hier eine belastbare Entscheidungsgrundlage und hilft, strategisch und wirtschaftlich sinnvoll zu handeln.

Rechtlicher Rahmen und Grundlagen

Soll eine WEA über ihre typengeprüfte Entwurfslebensdauer hinaus betrieben werden, ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Dieser ist in Form einer Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb (BPW) der zuständigen Baubehörde fristgerecht vorzulegen.

Die Grundlage bildet die „Richtlinie für Windenergieanlagen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), welche Anforderungen an Gutachten und Sachverständige definiert. Ergänzend konkretisieren die „Grundsätze zur Bewertung und Prüfung über den Weiterbetrieb von WEA an Land“ des Bundesverbands Windenergie e. V. (BWE) die Mindestanforderungen an Inhalt und Durchführung solcher Gutachten.

Ziel und Inhalt eines Weiterbetriebsgutachtens

Das Hauptziel des Gutachtens ist der Nachweis der Standsicherheit sowie die rechnerische Ermittlung der verbleibenden Restnutzungsdauer. In der Praxis zeigt sich: Die meisten WEA verfügen nach 20 Jahren noch über substanzielle technische Reserven. Fast jede WEA hat nach Ablauf ihrer Entwurfslebensdauer das Potenzial zum Weiterbetrieb. Doch ob ein Weiterbetrieb wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt stark vom Anlagenzustand ab.

Daher empfiehlt es sich, das Gutachten um eine zustandsorientierte Bewertung zu erweitern – etwa hinsichtlich Auffälligkeiten an Generator, Getriebe oder Umrichter, die zukünftig teure Schäden erwarten lassen. Auch wenn diese Komponenten nicht direkt die Standsicherheit betreffen, können sie den wirtschaftlichen Betrieb maßgeblich beeinflussen.

Prüfmethoden und Datenbasis

Die BPW basiert auf einem zweistufigen Verfahren mit einem praktischen und einem analytischen Teil.

Praktischer Teil:

Der praktische Teil entspricht im Wesentlichen dem Umfang einer Wiederkehrenden Prüfung (WKP), legt aber ein besonderes Augenmerk auf Verschleiß und mögliche Ermüdungsschäden. Hier erfolgt eine umfassende Sichtprüfung aller lastabtragenden Komponenten und typspezifischer Schwachstellen von Fundament, Turm, Maschine und Rotor. Ergänzt wird dies durch Funktionsprüfungen der Sicherheits- und Blitzschutzsysteme sowie einer Bewertung der Wartungs- und Betriebshistorie. Er dient damit auch der Verifikation der Eingangsparameter für den analytischen Teil.

Sinnvoll ist darüber hinaus eine Bewertung des Gesamtzustands, etwa auf Basis von Schadensstatistiken oder Schwingungsmessungen. Damit bietet das Gutachten dem Betreiber über den Nachweis der Standsicherheit hinaus einen echten Mehrwert.

Analytischer Teil:

Die Restnutzungsdauer wird rechnerisch auf Grundlage der verbleibenden Ermüdungsreserven ermittelt. Die Ermittlung der Weiterbetriebsdauer erfolgt über Simulationen, die einen Lastvergleich zwischen den realen Standortbedingungen und den Auslegungslasten der WEA durchführen. Grundlage dafür ist neben der Typenprüfung eine Wind- und Turbulenzbestimmung, welche die Bedingungen am Standort ausweist. Ergänzend sollten die Betriebsdaten in die Analyse einfließen, um das Weiterbetriebspotenzial zu heben. Eine vollständige, digital vorliegende Dokumentation reduziert dabei den Aufwand erheblich.

Besonders wichtig ist die Einzelkomponentenbetrachtung, bei der die Restlebensdauer für die einzelnen lastabtragenden Komponenten ausgewiesen wird. Sie zeigt auf, welche Komponente die Restlebensdauer limitiert. Oft lässt sich der Weiterbetrieb durch gezielten Austausch der limitierenden Komponente – etwa im Fall von Rotorblattverschraubungen – verlängern. Auch bereits durchgeführte Komponententausche während der Betriebszeit sollten in die Berechnung einfließen, da diese sich positiv auf die Weiterbetriebsdauer auswirken können.

Bewertung und Entscheidungsfindung für Betreiber

Ein Weiterbetriebsgutachten liefert belastbare Aussagen zum technischen Weiterbetriebspotenzial – es kann aber keine Garantie für einen störungsfreien Betrieb geben. Betreiber sollten die Ergebnisse stets im Gesamtkontext ihrer Strategie bewerten: Welche Investitionen stehen an? Welche Erlöse sind realistisch? Welche Instandhaltungsstrategie wird verfolgt?

Neben der Entscheidung über den Weiterbetrieb kann das Gutachten darüber hinaus auch als objektive Grundlage für weitere strategische Entscheidungen dienen – etwa beim Verkauf eines Projekts oder bei der Überführung in ein Repowering und dem Verkauf der Altanlagen in den Zweitmarkt. Dabei stellen sich für Betreiber typischerweise folgende Fragen:

  • Wann beauftragen?
    Spätestens sechs Monate vor Ablauf der Entwurfslebensdauer. Bei geplanten Projektverkäufen oder Repowering früher.
  • Wie aufwendig ist das Verfahren?
    Abhängig von der Datenlage. Je vollständiger die Bau-, Typen- und Wartungsunterlagen, desto effizienter die Durchführung.
  • Was kann vorbereitet werden?
    Eine digitale, geordnete Dokumentation mit Genehmigungen, Typenprüfungen, Serviceberichten zu Komponentenwechseln und Standortdaten spart Zeit und Kosten.
  • Welche rechtliche Bedeutung hat das Gutachten?
    Es ist Voraussetzung für den Weiterbetrieb – ohne Nachweis erlischt die Betriebserlaubnis. Auch Serviceunternehmen, Versicherer und Direktvermarkter fordern den Standsicherheitsnachweis.
  • Welchen Mehrwert bietet das Gutachten?
    Es dient nicht nur dem Weiterbetrieb vor Ort. Auch für einen Verkauf oder zur Vorbereitung eines Repowerings mit Veräußerung der Altanlagen in den Zweitmarkt liefert es belastbare Fakten.

Mehr als ein Standsicherheitsnachweis

Der Weiterbetrieb einer WEA ist eine Chance – wenn er auf einer fundierten, sachverständigen Bewertung basiert. Betreiber sollten die Gelegenheit nutzen, mit einem Weiterbetriebsgutachten nicht nur die Standsicherheit, sondern auch den technischen Gesamtzustand der Anlage unabhängig bewerten zu lassen – um eine tragfähige Entscheidung über die Zukunft ihres Windparks treffen zu können. Nur so lässt sich die Frage beantworten: Rückbau, Repowering, Verkauf oder Weiterbetrieb?

Dieser Beitrag erschien im BetreiberBrief 2-2025. Jetzt registrieren und künftig alle aktuellen Ausgaben per Mail erhalten!

Christian Saathoff, M. Sc., ist Sachverständiger für WEA und stellvertretender Inspektionsstellenleiter der Rosendahl Windtechnik GmbH. Sein Fokus liegt unter anderem auf der Erstellung von Weiterbetriebsgutachten und der zustandsorientierten Bewertung von WEA.

 


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