Rettung im Notfall
„Arbeitssicherheit an Windenergieanlagen ist uns ein besonders Anliegen, und wir arbeiten stetig daran, diese zum Wohl unserer Mitarbeiter zu optimieren.“
Diesen Satz würden die Unternehmen in der Windenergie so unterschreiben. Und es stimmt, es wurde und wird viel getan für die Verbesserung der Arbeitssicherheit. Die Trainingsstandards, die die WEA-Servicetechniker heute mitbringen, wurden auf einem hohen Niveau standardisiert. Viele Unternehmen haben „STOP-Work-Regeln“ eingeführt. Fühlt sich ein Mitglied des Arbeitsteams unsicher oder hat Sicherheitsbedenken, wird die Arbeit des gesamten Teams gestoppt und erst und nur dann fortgesetzt, wenn eine erneute Gefährdungsbeurteilung sicherstellt, dass die Bedenken entweder unbegründet sind oder das Gefahrenpotential beseitigt werden konnte. Die Mitarbeiter haben in den vergangenen Jahren viel darüber gelernt, wann es sinnvoll ist einen Einsatz zu unterbrechen oder erst gar nicht zu beginnen. Die Serviceunternehmen stärken ihren Kollegen den Rücken, wenn es zu Diskussionen kommt, ob Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die Betriebsführer und Betreiber achten verstärkt und nachdrücklich auf die Durchführung der Prüfungen für Arbeitssicherheit, lassen sich das Vorhandensein von Trainings- und Schulungsdokumentation bestätigen, bestehen auf notwendige Qualifikationen und haben an den Gefährdungsbeurteilungen ihrer Windenergieanlagen gearbeitet. All dies geschieht mit dem Ziel und Anspruch Arbeitsunfälle zu vermeiden – zum Schutz der Mitarbeitenden an und auf den WEA. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen ist und muss weiterhin das wichtigste Ziel der Arbeitssicherheit sein.
Aber: dennoch geschehen Arbeitsunfälle. Warum dies so ist, darüber lässt sich diskutieren, für die unmittelbare Rettung der verunfallten Person ist die Frage unerheblich. Im Fall eines Unfalls oder medizinischen Notfalls in einer WEA ist zunächst die Zeitfrage entscheidend. Bei schweren Personenschäden geht es um die „Golden Hour“ – die goldene Stunde bezeichnet in der Notfallmedizin die ersten 60 Minuten nach einem schweren Trauma oder Schlaganfall, in denen eine spezialisierte Behandlung die Überlebenschancen drastisch erhöht und Folgeschäden minimiert. Eine schnelle präklinische Versorgung und ein rascher Transport sind hierbei entscheidend. Gemeint sind per Definition die ersten 60 Minuten vom Unfall oder Symptombeginn bis zur tatsächlichen ärztlichen/klinischen Versorgung in einem Krankenhaus. Die Aufgabe von Arbeitgebern und Betreibern ist es mit dem Notfallmanagement, einem stimmigen Rettungskonzept, Notfallübungen und Abstimmungen zwischen Betreiber, Serviceunternehmen, Herstellern, Sachverständigen und Notfallrettern dafür Sorge zu tragen, dass die Rettung unverzüglich und effektiv gestaltet wird, wenn es zu einem Personen-Unfall oder -Notfall kommt.
Die Rettungsdienstgesetze der Länder sehen vor, dass externe Rettungskräfte innerhalb der jeweiligen Hilfsfrist die dem Einsatzort nächstgelegene öffentliche Straße erreichen. Je nach Bundesland beträgt diese Frist in der Regel etwa 10 bis 15 Minuten nach Eingang des Notrufs in der Leitstelle.
Es liegt in der Verantwortung von Betreiber und Arbeitgeber sicherzustellen, dass eine verunfallte oder erkrankte Person dort – also an der nächstgelegenen öffentlichen Straße – an den Rettungsdienst übergeben werden kann. Für die Übergabe in die öffentliche Daseinsvorsorge steht ein Zeitfenster von rund 30 Minuten zur Verfügung, innerhalb dessen die Erstversorgung in eine weiterführende medizinische Versorgung übergehen sollte.
Wenn diese Übergabe nicht möglich ist, dann kommt es darauf an, spezialisierte Höhenretter schnell an die Unfallstelle zu bekommen. In Telgte ist es im Februar 2026 zu einem Notfall gekommen. Laut öffentlich zugänglichen Quellen hing ein Servicetechniker in ca. 60-70 Metern Höhe hilflos (eventuell sogar bewusstlos) in der Leiter, ein Notruf wurde abgesetzt, die örtliche Feuerwehr konnte nicht helfen, weil die für einen solchen Einsatz notwendige Ausrüstung fehlte. Die Höhenretter der Feuerwehren rückten aus Dortmund (rund 100 km) und Gütersloh (ca. 50 km) an. Ebenso fuhr eine Werksfeuerwehr aus Lengerich (ca. 15 km) zur WEA. Der Einsatz dauerte 3 Stunden, es waren bis zu 50 Rettungskräfte beteiligt, der Verunfallte konnte nur tot geborgen werden. Ein Grund für den Notfall steht noch nicht fest – wichtiger: die Positionierung des Verunfallten gem. Medienberichten lässt nur vermuten, dass das Zeitfenster für eine erfolgreiche Rettung sehr klein war – so klein, dass die hinzugerufenen Höhenretter der Feuerwehren nicht rechtzeitig eintreffen konnten.
ErWIN – Ersthelfer App für die Windenergie
Ein Ansatz, um eine schnelle Rettung zu ermöglichen, kann eine Ersthelfer-App sein. Derzeit gibt es hierzu das Projekt ErWIN (Ersthelfer-App Wind) von ARGE NETZ und PulseTEC in Zusammenarbeit mit diversen Vertretern der Windbranche und weiteren relevanten Akteuren. Das Ziel von ErWIN liegt nicht darin spezialisierte Höhenretter der Feuerwehren oder anderer Rettungsdienste zu ersetzen; die App soll als Ergänzung zu bestehenden Rettungs- und Betriebsprozessen dienen. Ziel ist eine schnelle, firmenübergreifende und strukturierte Alarmierung qualifizierter Personen in der Nähe, also z.B. Servicekräfte oder Sachverständige, die in nahegelegenen Windparks arbeiten, Betriebsführer mit entsprechender Erfahrung, die sich im Umkreis befinden u.ä. Alle Servicekräfte und Fachleute, die sich regelmäßig in Windenergieanlagen bewegen verfügen über entsprechende Trainings, um erste Hilfe leisten zu können und sich an Rettungen von hochgelegenen Arbeitsplätzen aktiv zu beteiligen. Durch ihr Fachwissen können sie zudem die lokalen Rettungskräfte unterstützen bei Zugängen zur WEA, Umgang mit Befahranlagen/Aufzügen, Auffinden und Nutzung der mitlaufenden Auffanggeräte und – falls notwendig – Bedienung der WEA.
ErWIN nutzt mit Saving Life ein bereits vorhandenes und etabliertes Ersthelfer-System in Schleswig-Holstein und baut darauf auf. Dadurch wird es, nach derzeitiger Planung von ARGE NETZ und PulseTEC, möglich sein das System für Schleswig-Holstein bereits in der ersten Jahreshälfte 2026 aktiv zu schalten, hier Erfahrungen zu sammeln und dann die Nutzung perspektivisch in ganz Deutschland zu ermöglichen.
Da die Verfügbarkeit von weiteren Serviceteams in der Umgebung einer WEA zu bestimmten Zeiten keine planbare Größe ist, können die über ErWIN herbeigerufenen Notfallhelfer nur eine Ergänzung zum bestehenden Notfallplan sein. Haftungsfragen sind dabei selbstverständlich zu beachten und im Vorfeld zu klären. Nach derzeitigem Stand sind die Ersthelfer über die Unfallkassen der Länder abgesichert, in denen sie Hilfe geleistet haben. Dies gilt sowohl für körperliche Verletzungen, die Helfer im Rahmen ihres mutigen Einsatzes erleiden, als auch für ihr möglicherweise beschädigtes Eigentum und auch die Verarbeitung von potenziellen psychischen Folgen aufgrund des Erlebten. Fragen zur Haftung für das Eigentum Dritter müssen dennoch geklärt werden – es sollte aber im Interesse von Arbeitgebern und Betreibern sein, diese Diskussion schnell und kooperativ zu führen und abzuschließen.
Lichtkennzeichnung für Rettungskräfte
Ein weiteres Konzept zur Verbesserung der Sicherheit und der Beschleunigung von Rettungseinsätzen ist eine Kombination aus Notschaltern bzw. Panikknöpfen in der WEA und einem Lichtsignal außen an der WEA. Den Mitarbeitenden in einer WEA muss die Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden, sicher und zuverlässig ein Notsignal an die Fernüberwachung des Windparks und die nächstgelegene Leitstelle der Feuerwehr absetzen zu können. In anderen Produktionsstätten passiert dies vielfach über sogenannte Notfall-Buzzer. Kommt es zu einem medizinischen Notfall oder Unfall, kann die verunfallte Person oder ein anderer Mitarbeiter mit Hilfe eines solchen Notschalters sofort die Notfallsituation anzeigen und gleichzeitig damit auch die Rettungskette in Gang setzen. Die Buzzer oder Panikknöpfe sollten – analog von Feueralarmknöpfen in öffentlichen Gebäuden – an diversen, barrierefrei zugänglichen Stellen installiert werden. Sinnvoll sind Buzzer im Eingangsbereich, auf den jeweiligen Podesten, im Fahrkorb, an verschiedenen Stellen im Maschinenhaus und in der Nabe. Auch ein WEA-spezifischer mobiler Notfallsignalgeber ist denkbar, setzt aber voraus, dass die Servicetechniker diesen in jeder WEA an sich nehmen und beim Verlassen der Anlagen diesen zurück an seinen vorgesehenen Standort bringen. Mit Betätigung des Buzzers wird ein Notsignal direkt an die zuständige Fern-Überwachung abgesetzt und/oder die nächstgelegene Leitstelle. Die Signale müssen eindeutig einer WEA zuzuordnen sein, so dass sowohl FÜ als auch Leitstelle auf Basis der damit vorliegenden Daten die anfahrenden Rettungskräfte so umfassend wie möglich instruieren können.
Gleichzeitig mit dem ausgehenden Notsignal wird an/auf der WEA ein entsprechendes Lichtsignal aktiviert. Das Lichtsignal soll helfen, eintreffenden Rettern im Windpark zusätzliche Orientierung zu geben. Auch wenn Koordinaten zur WEA vorliegen, kann die genaue Lokalisierung einer Anlage in einem größeren Windpark für die Retter zu einer erheblichen Herausforderung werden. Ein Lichtsystem auf der WEA, ein zusätzliches Lichtband im oberen Drittel des Turmaußenbereiches und ein Lichtsignal über der Tür können hier ein gutes optisches Leitsystem sein. Ziel ist es, eine rasche Orientierung der Rettungskräfte im Windpark zu unterstützen. Für die Rettung aus der Luft z.B. durch Search und Rescue Teams hat eine solche Lichtkennzeichnung zusätzlich erhebliche Relevanz, da es noch immer zahlreiche Windparks gibt, bei denen für jede WEA im Windpark die gleichen Koordinaten hinterlegt sind. Ziel ist eine Bündelung der notwendigen und erforderlichen Zwischenschritte der Alarmkette vom Erstmelder über die FÜ, die Leitstelle bei gleichzeitiger Einbindung von Betreiber und Hersteller. Das System soll eine sichere Kommunikation im Notfall ermöglichen. Zudem sollen Kommunikationsfehler in der erheblichen Stresssituation zwischen Erstmelder, FÜ und Leitstelle um ein Vielfaches reduziert werden. Eine Verknüpfung von DEEP (Decentralised Energies Emergency Platform der FGW), ErWIN und diesem Konzept erscheint dabei sinnvoll und zielführend.
Fazit
Wir müssen eintreffenden Rettungskräften so viel Unterstützung wie möglich zur Verfügung stellen. Die eintreffenden Retter kennen sich im Windpark mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus. Die Gegebenheiten vor Ort sind unbekannt, die vorhandenen Einrichtungen wie Steigschutz, mitlaufende Auffanggeräte, Höhenrettungs- oder Notabseilgeräte eventuell nicht auf den ersten Blick erkennbar oder auffindbar. Türen müssen geöffnet werden, Steighilfen bedient, Seilzüge genutzt werden. Das alles in einer fremden Umgebung, einer erheblichen Stresssituation und einem kurzen Zeitfenster. Umso standardisierter die Vorbereitungen auf einen Notfall im Windpark sind, umso routinierter können Rettungskräfte auf den Ernstfall reagieren. Übungen von Betreibern, Servicefirmen und Rettungskräften sollten zum Standard gehören, damit wir prüfen können, ob unsere Maßnahmen greifen, ob Rettung effektiv durchgeführt werden kann, und damit unsere Kolleginnen und Kollegen in der WEA bestmöglich geschützt werden.
Dinah Timmerhues, M.A. Geschichte/Politik, Betriebswirtin (HWK), hat über 20 Jahre Berufserfahrung in international tätigen Unternehmen. Seit Oktober 2008 ist sie kaufmännische Leiterin der UTW Dienstleistungs GmbH in Hamm, seit April 2014 Prokuristin, eines Service- und Instandhaltungsdienstleisters für Windenergieanlagen. Sie ist Mitglied im BWE SV-Beirat sowie in den FGW AK Arbeitsschutz und Nachweisprüfung.
Dieser Beitrag erschien im BetreiberBrief 1-2026. Jetzt registrieren und künftig alle aktuellen Ausgaben per Mail erhalten!
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