Sowohl nach dem notwendigen Nettozubau für die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele als auch nach den Chancen eines rentablen Weiterbetriebs im Anschluss an die Förderung oder zur Nutzbarkeit von Bestandsflächen. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat mit der Studie „Perspektiven für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 2020“ eine Grundlage für diese politischen Debatten geliefert und mit mehreren Leitfäden erste Antworten gegeben.

Fast 29.000 Windenergieanlagen an Land und 1.200 Anlagen in Nord- und Ostsee mit zusammen 56 Gigawatt tragen mit 107 Terrawattstunden ganz entscheidend zum deutschen Strommix bei. Gleichzeitig sparen sie 72 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und leisten so einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Noch vor Steinkohle, Erdgas und Solar ist die Windenergie mit 18,8 Prozent der deutschen Bruttostromerzeugung zur zweitwichtigsten Energiequelle aufgestiegen. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, dass die Erneuerbaren Energien bis 2030 gut 65 Prozent des Strombedarfs decken. Auch Sonderausschreibungen sind angekündigt und der Ausstieg aus der Kohleverstromung wird sichtbar. Dies stärkt die Rolle der Windenergie als Leittechnologie des Energiesystems der Zukunft.

In der gleichen Zeit scheiden erstmals Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der Systematik des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) aus. Ob diese auch ohne Förderung wirtschaftlich weiterbetrieben werden und zuverlässig CO2-freie Energie liefern, hängt von einer Reihe politisch bestimmter Faktoren ab. Um insgesamt eine fundierte Grundlage für damit in Zusammenhang stehenden Debatten zu liefern, hat der BWE die Studie „Perspektiven für den Weiterbetrieb von Windenergieanalagen nach 2020“ durch die Deutsche WindGuard erarbeiten lassen. Parallel wurden in mehreren Leitfäden bereits bestehende Vermarktungsoptionen innerhalb und außerhalb des EEG sowie Möglichkeiten für die planerische Sicherung gut akzeptierter Bestandsflächen aufgezeigt. Außerdem macht sich der BWE u.a. über ein Gutachten des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) für die Direktbelieferung an Gewerbe und Industrie sta

16.000 MW fallen aus der EEG-Systematik

Auf dem Weg zu einer klimaschonenden Energieversorgung legt das Erneuerbare-Energien-Gesetz Ausbaukorridore für die verschiedenen erneuerbaren Energieträger fest. Diese sollen die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele absichern, die sich in europäische und internationale Klimaschutzvereinbarungen einbetten. Die Ausbaukorridore sehen für die Windenergie an Land einen jährlichen Bruttozubau zwischen 2.800 MW und 2.900 MW vor. Mit Blick auf die Dekarbonisierung der Sektoren Strom, Verkehr, Wärme und Gewerbe hält der BWE diese Bruttomengen für deutlich zu gering. Wichtiger - und in der politischen Debatte oft vernachlässigt - ist jedoch die Entwicklung der installierten Leistung insgesamt. Zum Jahresende 2020 endet für die ersten Anlagen der für 20 Jahre garantierte EEG-Vergütungsanspruch. Betroffen sind 3.800 - 4.000 MW installierte Leistung. Bis 2025 werden sogar bis zu 16.000 MW installierte Leistung aus der EEG-Förderung fallen. Das entspricht knapp 8000 der über 26.000 Windenergieanlagen in Deutschland oder rund 30 Prozent des deutschen Anlagenparks.