Nach einer sehr kurzen Zeitspanne für die Verbändeanhörung von nur drei Werktagen hat die Bundesregierung am vergangenen Mittwoch ihren Kabinettsbeschluss für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Netzanschlusspaket veröffentlicht. In einer Pressekonferenz am Mittwoch stellte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche die zentralen Punkte vor. Sie beschrieb die beiden Entwürfe als Gesetzespakete, die „mehr Markt und Wettbewerb, mehr Kosteneffizienz und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem“ bringen würden. Die Erneuerbaren-Branche kritisiert die Vorhaben allerdings als genaues Gegenteil.
„Wir halten am 80-Prozent-Ziel für 2030 und an den ambitionierten Ausbaupfaden fest“, erklärt Wirtschaftsministerin Reiche beispielsweise. Mit den in der EEG-Novelle formulierten Maßnahmen passe das aber nicht zusammen. „Die Bundesregierung bekennt sich zwar formell zum weiteren Erneuerbaren-Ausbau, baut aber gleichzeitig viele zusätzliche Hürden für neue Wind- und Solaranlagen auf“, sagt Sophia Eltrop, BNW-Vorständin und Vorständin der naturstrom AG. „Dabei brauchen wir angesichts der sich beschleunigenden Klimakrise und steigender fossiler Energiepreise eine schnelle Energiewende. Und dafür neben mehr Ökostrom auch mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung und eine bessere Netznutzung statt einer Zementierung der Engpässe.“
Bundesregierung hält an Redispatch-Vorbehalt fest
Ein großer inhaltlicher Kritikpunkt ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt aus dem Netzpaket. Die Idee: In Netzgebieten, in denen im Vorjahr fünf Prozent der Einspeiseleistung abgeregelt werden mussten, sollen neu errichtete Wind- und PV-Parks teilweise entschädigungsfrei abgeregelt werden können. „Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem“, erklärt Ministerin Reiche dazu. Der Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE) hat zum Redispatch-Vorbehalt allerdings bereits ein Rechtsgutachten eingeholt, das diesen Mechanismus als EU-rechtswidrig bewertet.
Auch bereits ausgewiesene Windvorranggebiete können in diese kapazitätslimitierten Netzgebiete fallen. Bau und Betrieb eines Windparks wären auf diesen Flächen aber nicht mehr wirtschaftlich. „Damit haben wir dann Gebiete in Deutschland, die nicht mehr bebaubar sind“, kommentiert Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE. „Gleichzeitig greift das Gesetz in das Planungsrecht der Länder ein, was ebenfalls gesetzeswidrig ist.“ Denn: Die Windvorranggebiete haben die einzelnen Bundesländer in ihrer Raumplanung ermittelt und festgelegt. Der BWE sieht hier einen Anlass für mögliche Klagen, sollte die Regelung so in Kraft treten.
Hier schließt sich ein zweiter Kritikpunkt an: der Zeitpunkt, ab dem die Änderungen im Netzpaket gelten werden. Die Vorgaben aus dem Netzpaket sollen im Wesentlichen bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten und wirken sich damit auch auf bereits genehmigte Projekte aus. „Das berührt den Vertrauensschutz, wie wir es in Deutschland noch nicht hatten“, sagt Heidebroek. Auch hiergegen könnten Mitgliedsunternehmen des BWE Klagen einreichen.
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Ungleiche Lastverteilung zwischen Netzbetreibern und Erzeugern
Die Erneuerbaren-Branche sieht zudem eine ungerechte Verteilung der Lasten und Pflichten zwischen Netzbetreibern und Stromerzeugern. Mit dem Redispatch-Vorbehalt würden zum Beispiel „die Folgen des verschleppten Netzausbaus auf diejenigen verlagert, die in heimische Stromerzeugung investieren“, kommentiert Carolin Dähling, Bereichsleiterin Politik und Kommunikation bei Green Planet Energy. „Das gefährdet Investitionen, verschlechtert die Finanzierung neuer Projekte und setzt zugleich keinen wirksamen Anreiz, den Netzausbau zu beschleunigen.“ Auch Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) ist darüber enttäuscht: „Kritisch bleibt, dass weiterhin strukturelle Versäumnisse beim Netzausbau einseitig auf die Anlagenbetreiber abgewälzt werden. Wir dürfen Erneuerbare, Speicher und Netze nicht gegeneinander auszuspielen. Was wir brauchen, ist mehr Ausbau und mehr Digitalisierung der Stromnetzinfrastruktur – und eine viel effizientere Nutzung bestehender Kapazitäten. Das hätten wir von diesem Netzpaket erwartet.“
Ein Lichtblick für die Wind-Branche sind dafür die zwölf Gigawatt zusätzliches Ausschreibungsvolumen, die neu im EEG festgehalten sind. Die Branche warnt allerdings davor, dass der positive Effekt verpuffen könnte. „Entscheidend ist, dass das Zusatzvolumen – ebenso wie das reguläre Ausschreibungsvolumen – tatsächlich zum Tragen kommt und nicht durch Fehlsteuerungen im Netzpaket unwirksam wird“, sagt Gerd Krieger, stellvertretender Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Die Windindustrie liefert. Sie kann ihre Produktionskapazitäten flexibel an eine steigende Nachfrage anpassen. Voraussetzung für Investitionen und Wertschöpfungsimpulse sind ein verlässlicher Ausbau und Investitionssicherheit.“
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PPA und CfD: Ausgestaltung hemmt Investitionen in Erneuerbare
Gerade bei neuen Vermarktungsmodellen, die Investitionssicherheit benötigen, habe die Bundesregierung Potenzial liegenlassen: Power-Purchase-Agreements (PPA). Bei PPAs schließen stromerzeugende Energieparks und stromverbrauchende Unternehmen einen Liefervertrag – meist mit einer Laufzeit von vier bis fünf Jahren. Planung und Bau eines Windparks werden aber in der Regel durch Fremdkapital von Banken finanziert, die eine Sicherheit über weit längere Zeitspannen hinweg brauchen. „Nach einem PPA müsste man wieder ins EEG wechseln können, gegebenenfalls auch mit Abschlägen. Dann würde das der Bank als Absicherung reichen“, erklärt BWE-Präsidentin Heidebroek. Aktuell seien diese Wechsel aber gesetzlich nicht vorgesehen. „Hier brauchen wir staatliche Rahmenbedingungen, die genug Sicherheiten für die Banken bieten.“ Diese Art der Vermarktung wird in den Gesetzentwürfen – trotz Forderungen von Branchenvertretern und Banken – nicht geregelt.
Ein weiterer kritischer Aspekt hinsichtlich der Finanzierung von Windparks ist die vorgesehene Ausgestaltung der Contracts for Difference (CfD), die die bisherige EEG-Förderung ablösen sollen. „Eine europarechtlich mögliche Ausgestaltung der Contracts for Difference mit Marktwertkorridor und Wechselmöglichkeit zwischen CfD und PPA sind zur Umsetzung der Rechenzentrumsstrategie und der Chemieagenda der Bundesregierung notwendig“, sagt Heidebroek. Der aktuelle EEG-Entwurf sieht zwar CfD vor, allerdings ohne Marktwertkorridor. Dieser sei aber nötig, damit Windparks Mehrerlöse in der Direktvermarktung erwirtschaften können. „Dann können Windparks in der Ausschreibung mit niedrigen Gebotswerten teilnehmen. Das würde die Strompreise senken und die Direktvermarktung beleben“, erklärt Heidebroek. „Der fehlende Korridor ist fehlende Marktwirtschaftlichkeit.“
Die aktuelle Ausgestaltung des Förderregimes werde sich daher eher negativ auf Investitionen in den Erneuerbaren-Ausbau auswirken. „Wer die Finanzierungsgrundlagen von Wind- und Solarprojekten schwächt, bremst Investitionen in die Energiewende“, fasst Peter Götz, Vorstand des Genossenschaftsverbands Genoverband e. V., zusammen. „Das trifft nicht nur Energiegenossenschaften, sondern auch die Genossenschaftsbanken, die seit vielen Jahren ein wichtiger Partner beim Ausbau erneuerbarer Energien sind und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Kreditentscheidungen benötigen.“
Alle Hoffnung liegen auf den Abgeordneten im Bundestag
Olaf Bandt, Vorsitzender des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zieht ein allgemeines Fazit zu den Kabinettsbeschlüssen: „Das EEG und das Netzanschlusspaket sind für das Gelingen der Energiewende entscheidend. Doch statt die Weichen für eine saubere, sichere, unabhängige und kostengünstige Energieversorgung zu stellen, schaffen beide Gesetze neue Hemmnisse und verschlechtern den Ist-Zustand deutlich.“ Gleichzeitig fordert er: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Gesetze anzupassen und verlässliche Rahmenbedingungen für den Ausstieg aus den fossilen Energien zu schaffen.“
Tatsächlich setzen die Branchenvertreter ihre Hoffnung jetzt in das anstehende parlamentarische Verfahren und erwartet umfangreiche Nachbesserungen. Nach der Sommerpause sollen die Gesetzentwürfe in den Bundestag eingebracht werden. Die energiepolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nina Scheer, hat sich bereits geäußert. Sie sieht Bedarf an „grundlegenden Änderungen an den vorliegenden Entwürfen“, da die beiden Gesetzentwürfe wesentlichen Aussagen des vereinbarten Koalitionsvertrags widersprechen würden. „Mit dem Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen zu wollen, Nutzen statt Abregeln zu stärken, die Netze effizienter auslasten zu wollen, die Ausbauziele einzuhalten und nicht zu gefährden, die Prosumer zu Akteuren der Energiewende zu machen, Planungssicherheit zu schaffen, Kosteneffizienz zu heben und Resilienz zu stärken“, so Scheer. „Netzanschlussverweigerung, Direktvermarktungspflichten und die Beseitigung der Einspeisevergütung, die vielerorts nach wie vor den entscheidenden Anreiz setzt, erfüllen dies nicht, sondern hemmen dringend benötigte Investitionen. Dies gefährdet zehntausende Arbeitsplätze und verhindert europäischen Wertschöpfung sowie dringend benötigte Resilienzsteigerung nach Maßgabe von Energiesicherheit. Eine faktische Abschaffung wesentlicher Säulen des EEGs ist weder vereinbart noch verantwortbar. Schließlich steht es für ein weltweit kopiertes Instrument zum erfolgreichen Hochlauf der Erneuerbaren und damit maßgebliches Wertschöpfungs-, Ressourcen- wie Klimaschutzinstrument — made in Germany."
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