Windenergieprojekte im Forst unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von solchen auf Offenlandflächen. Allgemeine Vertragsmuster werden dabei jedoch den besonderen Anforderungen von Forstgrundstücken nicht gerecht.

Auf folgende spezifische Aspekte sollten Grundstücksnutzungsverträge bei Windenergieprojekten im Forst eingehen:

1. Durchführung der Rodung und Umgang mit dem gerodeten Holz

Der Vertrag sollte eindeutig regeln, wer für die Durchführung der Rodungsarbeiten verantwortlich ist. Es kann gegebenenfalls sinnvoll sein, den Grundstückseigentümer*innen auf Wunsch ein Rodungsrecht einzuräumen oder umfassende Informations- und Anzeigeverpflichtungen zu vereinbaren, etwa zur rechtzeitigen Anzeige des Beginns der Rodungsarbeiten.

Ein oft unterschätzter Aspekt ist zudem der Umgang mit dem gerodeten Holz: Es sollte klar festgelegt werden, wem die Verwertungsrechte am gerodeten Holz zustehen und wie die Lagerung erfolgen soll. Dies schützt vor späteren Streitigkeiten und trägt zur Planungssicherheit bei.

2. Umgang mit Verlusten für Hiebsunreife und weitere Schäden

Rodungsarbeiten können wirtschaftliche Verluste verursachen, z. B. wenn noch nicht hiebsreife Bestände gefällt werden. Darüber hinaus können durch die Rodung Randschäden an verbleibenden Beständen oder Mindererlöse durch ungünstige Einschlagszeiten entstehen. Der Vertrag sollte daher klare Regelungen zum Umgang mit und zur Kompensation solcher Schäden enthalten. Ebenso sind ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren zur Feststellung und Berechnung der Schadenshöhe sowie eine eindeutige Risikozuweisung zu vereinbaren.

3. Ersatzpflanzung und Aufforstung

Die Verpflichtung zur Ersatzaufforstung richtet sich zunächst nach den behördlichen Vorgaben. Darüber hinaus können die Vertragsparteien zusätzliche Regelungen zu weiteren Aufforstungsmaßnahmen und der anschließenden Pflege der Flächen festlegen, wie beispielsweise die Auswahl des Standorts für die Ersatzpflanzungen sowie die Festlegung der zu verwendenden Baumarten.

4. Nutzungsrechte für neue oder bestehende Wege

Im Zuge der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen werden in der Regel neue Wege angelegt und bestehende Wege ausgebaut. Projektierer sollten darauf achten, dass Bau- und Wartungswege möglichst schonend geplant werden, um die bestehende forstwirtschaftliche Nutzung nicht über das erforderliche Maß zu beeinträchtigen. Es ist zudem zu regeln, wer für die Instandhaltung und eventuelle Schäden an den Wegen verantwortlich ist und ob die Grundstückseigentümer*innen diese Wege weiterhin für forstwirtschaftliche Zwecke nutzen dürfen.

5. Haftung und Versicherung

Projektierer sollten sicherstellen, umfassende Versicherungen für Bau, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen abzuschließen. Der Vertrag sollte zudem eine Regelung bezüglich der Freistellung der Eigentümer*innen von den Haftungsrisiken vorsehen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Forstgrundstücke entstehen können.

Klare Verträge schaffen Rechtssicherheit und Vertrauen

Eine sorgfältige und vorausschauende Vertragsgestaltung schützt nicht nur die Interessen der Forsteigentümer*innen, sondern minimiert auch die Projektrisiken der Projektierer selbst. Wer die genannten fünf Punkte im Grundstücksnutzungsvertrag klar und transparent regelt, legt den Grundstein für eine rechtssichere Umsetzung von Windenergieanlagen im Wald. Ebenso ist ein solcher transparenter Umgang miteinander die Basis für eine vertrauensvolle und nachhaltige Zusammenarbeit – wovon die Projektierer letztlich auch langfristig profitieren.

Wichtige Unterscheidung: Wald versus Forst

Die Begriffe „Wald“ und „Forst“ werden häufig synonym verwendet. Doch es gibt entscheidende Unterschiede.

Ein Wald ist ein natürliches Ökosystem. Die Bäume durchlaufen unterschiedliche Vegetationsphasen. Neben jungen Bäumen stehen alte Bäume, und Totholz dient Insekten und Kleinsäugern als Nahrung und Lebensraum. Weitere Merkmale sind die vielen verschiedenen Gehölzarten wie Eiche, Rotbuche oder Esche. Die Bäume stehen außerdem in wechselnden Abständen beieinander.

Unter Forst versteht man hingegen einen künstlich angelegten und bewirtschafteten Wald. Die Bäume, meist Fichten oder Kiefern, sind gleichaltrig, stehen in gleichem Abstand eng nebeneinander. Dadurch gelangt nur wenig Licht in Bodennähe, sodass kaum Sträucher oder Kraut wachsen können. Das Ziel von Forsten ist in der Regel die Holzproduktion.

Grundsätzlich gilt: Wenn Windenergieanlagen in bewaldeten Gebieten gebaut werden sollen, müssen strenge Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Laut einer Publikation des Bundesverbands Windenergie sind Laub- und Mischwälder sowie ökologisch besonders wertvolle Schutzflächen von der Windenergienutzung ausgeschlossen. Daher stellen viele Bundesländer forstwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung. Möglich sind auch Kahlflächen, die durch Stürme entstanden sind. Weitere mögliche Flächen sind Standorte nahe Autobahnen oder Sendemasten, die somit bereits vorbelastet sind.

Der Fachagentur Wind und Solar zufolge standen bis Ende 2024 auf deutschen Forstflächen 2.533 Windenergieanlagen. Für den Betrieb einer Anlage wird im Durchschnitt eine Fläche von einem halben Hektar benötigt.

Quellen und weiterführende Links:

Carolin Gerst ist Leiterin Grundstücksrecht bei Sterr-Kölln & Partner. Als Rechtsanwältin berät sie Projektentwickelnde und Kommunen bei der Erstellung von Nutzungsverträgen und der Ausgestaltung von Kooperationen.

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