Seit 2025 gibt es flexible Netzanschlussvereinbarungen, kurz FCAs. Diese sollen den Netzanschluss neuer Großbatteriespeicher trotz begrenzter Netzkapazitäten beschleunigen oder überhaupt erst ermöglichen. Durch diese Vereinbarungen können Netzbetreiber und Betreiber von Großbatteriespeichern nach § 17 Abs. 2b EnWG statische oder dynamische Grenzen für die Einspeise- und Entnahmeleistung vereinbaren. FCAs können vorübergehend, etwa bis das lokale Stromnetz ausreichend ausgebaut ist, oder dauerhaft gelten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • FCAs beschleunigen Netzanschlüsse, verlagern jedoch ohne Kompensation wirtschaftliche Risiken zum Betreiber.
  • Typische Vorgaben: Leistungsgradienten, Hüllkurven (statisch/zeitvariabel), dynamische Limits (Wind/PV), PRL/SRL‑Limits, Fahrplanfixierung.
  • Einheitlicher Rahmen bei E.ON bis Ende 2026 geplant; entscheidend bleibt stets die Gesamtwirkung der FCA‑Konfiguration.
  • Die Modellrechnung zeigt: Im Referenzfall amortisiert sich das Projekt nach fünf Jahren bei einem internen Zinsfuß von etwa 18 Prozent; in der ersten Konfiguration der flexiblen Netzanschlussvereinbarungen nach sieben Jahren bei etwa 12 Prozent; in der zweiten Konfiguration nach elf Jahren bei etwa 4 Prozent.
  • Vor der Investitionsentscheidung sollten die Gesamtauswirkungen der flexiblen Netzanschlussvereinbarungen quantifiziert werden; als Ausgleich eignet sich der Baukostenzuschuss: Im betrachteten Szenario 1 reicht eine Reduktion um rund 80 Prozent, in Szenario 2 genügt selbst ein vollständiger Erlass nicht, sodass eine Lücke bleibt.

Grundsätzlich können FCAs die Netzintegration von Speichern ermöglichen. In der Praxis ist deren Ausgestaltung bislang jedoch sehr unterschiedlich. Zwar benennt der gesetzliche Rahmen wesentliche Vertragsinhalte, konkrete Leitplanken für die Ausgestaltung technischer und vertraglicher Parameter fehlen jedoch weiterhin.

Für den Betreiber ist das wirtschaftlich relevant: Er muss seinen Speicher innerhalb der vereinbarten FCA-Grenzen vermarkten und die daraus entstehenden Einschränkungen in seinem Business Case berücksichtigen. Soweit keine Kompensation vorgesehen ist, trägt er die wirtschaftlichen Folgen dieser Einschränkungen.

Für Betreiber und finanzierende Banken ist daher entscheidend, welche FCA-Vorgaben zusammen mit Anschluss- und Netzkosten noch einen wirtschaftlich tragfähigen Speicherbetrieb ermöglichen.

Erste Schritte für einen einheitlichen FCA-Rahmen

Ein bundesweit einheitlicher Standard soll bis Ende 2026 bei den deutschen E.ON-Netzgesellschaften ausgerollt werden. Ein solcher Rahmen kann die Vertragsgestaltung und Netzanschlussprozesse vereinheitlichen und zugleich die wirtschaftlichen Auswirkungen der FCA-Vorgaben für Projektierer einfacher auswertbar und vergleichbar machen.

Aus diesem ersten Schritt lassen sich allerdings keine allgemeingültigen wirtschaftlichen Leitplanken für die Risikoverteilung und die kumulierte Wirkung mehrerer Einschränkungen ableiten. Genau hier setzt die folgende Modellrechnung von enervis energy advisors an. Sie untersucht beispielhaft, wie unterschiedliche FCA-Restriktionen einzeln und in Kombination die Erlöse und die Wirtschaftlichkeit eines Stand-alone-Speichers beeinflussen können.

Welche FCA-Vorgaben den Speicherbetrieb einschränken

Die von uns ausgewerteten FCAs aus Beispielprojekten zeigen, dass nicht nur die Intensität der Einschränkungen variiert, sondern dass auch Berechnung, zeitliche Anwendung und Risikoverteilung teilweise offen oder schwer nachvollziehbar sind. Typische Mechanismen sind:

  1. Leistungsgradienten definieren, wie schnell ein Speicher seine Einspeise- oder Bezugsleistung verändern darf. Je niedriger der zulässige Gradient, desto stärker wird die kurzfristige Flexibilität des Speichers eingeschränkt.
  2. Statische oder zeitvariable Leistungsgrenzen (Hüllkurven) geben ex-ante festgelegte Grenzen für die zulässige Einspeise- oder Bezugsleistung in bestimmten Zeiträumen vor.
  3. Dynamische Leistungsgrenzen koppeln die zulässige Speicherleistung an definierte Indikatoren, etwa die prognostizierte Wind- und/oder PV-Erzeugung in einem Gebiet oder an bestimmten Referenzanlagen. Muss der Betreiber daraus selbst die zulässige Leistung ableiten, liegt das Prognoserisiko bei ihm, obwohl er die zugrunde liegenden Daten nur begrenzt beeinflussen kann.
  4. Beschränkungen der Regelleistungsvermarktung können begrenzen, welche Leistung ein Speicher für Primärregelleistung (PRL) oder Sekundärregelleistung (SRL) anbieten darf. Umfang und Ausgestaltung unterscheiden sich zwischen den Vereinbarungen. In mehreren Vereinbarungen wird die PRL ausdrücklich begrenzt. Für die SRL bleibt dagegen teilweise offen, ob und wie Rampen- und Leistungsvorgaben bei einem Abruf gelten.
  5. Fahrplanfixierungen legen fest, wie lange vor der physischen Lieferung der geplante Speicherbetrieb verbindlich feststehen muss. Dadurch werden kurzfristige Anpassungen im Intraday-Handel und beim Ladezustandsmanagement eingeschränkt. Wie stark die Wirkung ist, hängt auch davon ab, welche Abweichungen vom fixierten Fahrplan noch zulässig sind.
 

Neben diesen Einschränkungsmechanismen sind auch übergreifende Vertragsfragen relevant. Dazu gehören insbesondere die Abgrenzung zusätzlicher Redispatch-Eingriffe von der vereinbarten FCA-Beschränkung sowie Regeln für spätere Änderungen von Referenzanlagen, Schwellenwerten oder Zeitfenstern. Jeder Mechanismus kann für sich genommen technisch klar definiert sein. Für die Investitionsentscheidung ist jedoch die Gesamtwirkung der vollständigen FCA-Konfiguration entscheidend.

Vom Erlös zur Finanzierung

Erlösverluste wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit aus. Investitionskosten und große Teile der laufenden Kosten bleiben unberührt, auch wenn der Speicher seltener und/oder mit reduzierter Leistung eingesetzt werden darf.

Im Referenzfall amortisiert sich das Projekt nach fünf Jahren. In der ersten FCA-Konfiguration bleibt der Nettobarwert positiv, sinkt jedoch um fast 80 %. Der berechnete interne Zinsfuß (IRR) fällt von 17,5 % auf 11,8 %, während sich die Amortisationszeit auf sieben Jahre verlängert. In der zweiten Konfiguration wird der Nettobarwert deutlich negativ. Trotz ihrer nominalen Amortisation nach elf Jahren liegt der IRR der Investition mit rund 3,6 % deutlich unter der angenommenen Mindestverzinsung von 10 %.

Szenarienvergleich

Die Ergebnisse sind projektspezifisch. Erlösminderung und Kompensationsquote hängen von Projektgröße, Standort, FCA-Konfiguration sowie Markt-, Kosten- und Finanzierungsannahmen ab.

BKZ-Reduktion als wirtschaftlicher Ausgleich

Ein möglicher Kompensationsansatz ist eine Reduzierung des Baukostenzuschusses (BKZ). Die Bundesnetzagentur hält eine Ermäßigung bei FCAs grundsätzlich für möglich, sofern sie diskriminierungsfrei ausgestaltet wird. Dabei sollte sich die angemessene Höhe an den Auswirkungen auf Erlöse und Finanzierung orientieren.

In der Berechnung dienen der IRR und die Amortisationszeit des Referenzfalls als Ausgleichskriterien. In FCA-Konfiguration 1 werden diese Werte bei einer BKZ-Reduktion um rund 80 Prozent erreicht. In Konfiguration 2 beträgt der rechnerische Ausgleichsbedarf dagegen 176 Prozent des ursprünglichen BKZ. Da höchstens ein vollständiger Erlass möglich ist, verbleibt eine Wirtschaftlichkeitslücke von 76 Prozent des ursprünglichen BKZ.

FCA wirtschaftlich bewerten und Risiken ausgleichen

FCAs können dazu beitragen, Großbatteriespeicher trotz knapper Netzkapazitäten früher oder überhaupt erst ans Netz zu bringen. Gleichzeitig unterscheiden sich die technischen und vertraglichen Einschränkungen bislang deutlich. Für Projektentwickler und Investoren ist deshalb entscheidend, ihre Auswirkungen auf Betrieb und Vermarktung bereits vor der Investitionsentscheidung belastbar zu bewerten.

Die enervis-Modellrechnung zeigt, dass sich mehrere FCA-Vorgaben in ihrer Wirkung überlagern und dadurch nicht nur die Erlöse, sondern auch Nettobarwert, Rendite und Amortisationszeit eines Speicherprojekts erheblich verändern können. Umso wichtiger sind transparente und nachvollziehbare FCA-Regeln sowie eine angemessene Verteilung der wirtschaftlichen Folgen. Eine mögliche Stellschraube hierfür ist der BKZ: Im untersuchten Beispiel kann eine Reduzierung des BKZ einen Teil der durch die Anschlussflexibilität entstehenden wirtschaftlichen Belastung ausgleichen.

Joaquín Mascareñas Hinojosa ist Senior Consultant bei der enervis energy advisors GmbH. Er bewertet Großbatteriespeicher wirtschaftlich und befasst sich mit ihrer Markt- und Netzintegration. Im Fokus steht, wie flexible Netzanschlussvereinbarungen Erlöse und Finanzierbarkeit beeinflussen.

Fiona Rostalski ist Analystin bei der enervis energy advisors GmbH. Sie befasst sich mit mathematischer Modellierung für energiewirtschaftliche Bewertungen und Optimierungen, Batteriebewertungen und Fernwärme.

Henriette Weser ist consultant bei enervis energy advisors GmbH mit Schwerpunkt auf den deutschen Großbatteriespeichermarkt. Sie beschäftigt sich insbesondere mit Erlösbewertung von Stand-alone und Co-location Projekten, sowie Vermarktung, Strommarktdesign, Energiepolitik und Regulierung.

Dieser Beitrag erscheint im BetreiberBrief 4-2026. Jetzt registrieren und künftig alle aktuellen Ausgaben per Mail erhalten!


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