Die Regierung hat für das Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz) die folgenden drei Ziele formuliert:

  • Der Kapitalmarktzugang für kleine Unternehmen und Start-ups wird erleichtert; zudem wird der Fondsmarkt gefördert.
  • Die steuerlichen Rahmenbedingungen werden verbessert, wodurch Anreize zur Investition insbesondere in Infrastruktur und erneuerbare Energien geschaffen werden.
  • Überflüssige Bürokratie soll abgeschafft werden, beispielsweise durch die Verschlankung oder Streichung von Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten.

Im Rahmen des zweiten Punktes werden Gesetzesanpassungen vorgenommen, die den Ausbau von Solaranlagen in Deutschland fördern können. Der Bau von Solardachanlagen und der Verkauf des erzeugten Stroms werden für Immobiliengesellschaften durch neue rechtliche Regelungen wirtschaftlicher und attraktiver gestaltet. Insbesondere werden bisher bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt, die Immobilienfonds bislang beim Verkauf von Solarstrom vor Herausforderungen stellten.

 

Verbesserungen durch das Standortfördergesetz

Klare rechtliche Rahmenbedingungen

Vorher

Vor dem Inkrafttreten des Standortfördergesetzes galt der Verkauf von Strom an Mieter oder die Einspeisung ins Netz oftmals als steuerlich problematisch und konnte den besonderen Status eines Fonds gefährden, da diese Aktivitäten als gewerbliche Tätigkeiten eingestuft wurden.

Jetzt

Mit dem neuen Gesetz wird nun erstmals eine eindeutige rechtliche und steuerliche Grundlage geschaffen: Investmentfonds dürfen nun gezielt in erneuerbare Energien sowie in gebäudenahe Infrastruktur investieren, ohne ihren Fondsstatus zu riskieren. Im Speziellen werden insbesondere aktive Tätigkeiten wie der Verkauf von selbst erzeugtem Strom an Mieter (Onsite-PPA) rechtlich als zulässig und steuerlich unschädlich eingestuft. Durch diese Anpassungen werden bisherige Unsicherheiten sowie steuerliche Hürden für Immobilienfonds beseitigt. Das erleichtert die Finanzierung und trägt zur nachhaltigen Wertsicherung des Immobilienbestands bei.

Bedeutung für Immobiliengesellschaften

Die neuen gesetzlichen Regelungen sorgen für eine bessere Abstimmung zwischen dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und dem Steuerrecht. Dadurch wird die Rechtssicherheit für Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur erhöht. Immobiliengesellschaften profitieren nun von niedrigeren Investitionshürden und klar definierten Rahmenbedingungen. Insbesondere werden Investitionen in Solardachanlagen attraktiver, was die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Fondsstandorts zusätzlich stärkt.

Anpassung der Besteuerung von Erneuerbare-Energien-Anlagen

Vorher

Bislang mussten Spezial-Investmentfonds befürchten, durch den Verkauf von Solarstrom die sogenannte „Verschmutzungsquote“ von 5 % an gewerblichen Einnahmen zu überschreiten und dadurch steuerliche Nachteile zu erleiden.

Jetzt

Mit dem neuen Standortfördergesetz werden Erträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und Infrastrukturprojekten künftig nach dem Investmentsteuerrecht besteuert. Auch wenn die 5-Prozent-Grenze formell weiter besteht, werden Einnahmen aus solchen Anlagen explizit ausgenommen – der Fondsstatus bleibt somit erhalten.

Bedeutung für Immobiliengesellschaften

Diese klare steuerliche Regelung beseitigt bislang bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Fondsstrukturen. Die Maßnahme schafft gleichzeitig einen fairen Wettbewerb und erhöht die Investitionssicherheit, was langfristig die Finanzierung von nachhaltigen Infrastrukturprojekten fördert. Die neuen Regelungen beheben bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Fonds und erhöhen die Investitionssicherheit. Immobiliengesellschaften können infolgedessen gezielt in Photovoltaikanlagen und Ladeinfrastruktur investieren, ohne den Verlust des privilegierten Fondsstatus fürchten zu müssen. Damit setzt der Gesetzgeber klare Impulse für den Ausbau nachhaltiger Energielösungen im Gebäudesektor.

 

Geschäftsmodelle mit Solarstrom

Onsite-PPA

Die meisten Immobilien im Besitz einer Gesellschaft werden vermietet. Gibt es auf den Gebäuden Solardachanlagen, besteht die Möglichkeit, den erzeugten Strom an die Mieter zu verkaufen. Dies ist sowohl bei einzelnen Mietparteien als auch bei mehreren möglich. Nach Zustimmung der Mieter kann der Strom aus den Dachsolaranlagen im Rahmen eines Onsite-PPAs bzw. als sogenannter Mieterstrom verkauft werden.

Dabei besteht die Wahl, die Mieter ausschließlich mit Solarstrom (Teilversorgung) oder zusätzlich mit Reststrom aus dem Netz (Vollversorgung) zu beliefern. Die Auswahl des am besten passenden Modells hängt unter anderem vom angestrebten Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls von der geplanten Inanspruchnahme einer Förderung ab.

Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise über den sogenannten Mieterstromzuschlag, der im Rahmen des Solarpakets 1 auch für Mieterstrom in Gewerbeimmobilien gewährt wird. Diese Förderung ist jedoch an bestimmte Anforderungen gebunden.

Bei einem Onsite-PPA werden die Mieter mit bis zu 30 % nachweislich grünem Strom versorgt.

Kombination aus Onsite- und Offsite-PPAs

Neu ist die Möglichkeit einer Kombination aus Onsite- und Offsite-PPAs. Dadurch können Mieter sowohl mit Strom aus vor Ort installierten Anlagen als auch mit zusätzlichem Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen aus ganz Deutschland versorgt werden. Diese Kombination ermöglicht eine Versorgung der Mieter mit bis zu 100 % grünem Strom.

Dieser Beitrag erschien im BetreiberBrief PV 2-25.

 


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