Zum Hintergrund: Die Grundsätze beschreiben Ziel und Zweck der Prüfung, den regulatorischen Rahmen, Anforderungen an den Sachverständigen, erforderliche Prüfunterlagen. Zudem gibt es Begriffsdefinitionen, einen Auszug zu den aktuell gültigen Normen/ Richtlinien. Vor allem aber wird diese Richtlinie auch der neuen Anlagengeneration gerecht. In der Prüftabelle sind daher für alle Baugruppen und Komponenten die jeweiligen Prüfmethoden/ Prüfverfahren, die Prüfkriterien und entsprechende Bemerkungen hinterlegt. Die Grundsätze zur Wiederkehrenden Prüfung richten sich an alle Akteure, die mit der Planung, der Genehmigung, der Errichtung und dem Betrieb von WEA befasst sind.

 

Über den BWE-Sachverständigenbeirat

Durch technische Weiterentwicklungen sind Windenergieanlagen heute größer und leistungsstärker als je zuvor. Mit der gestiegenen Größe gehen aber auch neue Anforderungen an Standsicherheit und technische Anlagensicherheit einher. Der BWE-Sachverständigenbeirat diskutiert vor diesem Hintergrund Richtlinien und Verfahrensanweisungen für die technischen Überprüfungen von Windenergieanlagen (WEA). So trägt der Beirat dazu bei, etablierte Wartungszyklen zu stärken und die hohen Sicherheitsstandards der Branche einzuhalten.

Weitere Informationen: Sachverständigenbeirat | BWE e.V.

202504_BWE_Grundsaetze_fuer_die_Wiederkehrende_Pruefung.pdf
Der BWE-Sachverständigenbeirat hat die Grundsätze zur Wiederkehrenden Prüfung an WEA überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt aktuelle Normen, moderne ...

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