Bonn (energate) - Zum 1. Juli steht Kraftwerksbetreibern die erste Absenkung des sogenannten vermiedenen Netzentgeltes ins Haus. Auslöser ist eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur, die eine schrittweise Abschmelzung der vermiedenen Kosten der vorgelagerten Netz-/Umspannebenen vorsieht. Inzwischen werden Stimmen aus mehreren Kanzleien laut, ob die Regulierungsbehörde damit nicht ihre Befugnisse überschreite. …