Würzburg (energate) - Der geplante Redispatch-Vorbehalt verstößt wahrscheinlich gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt die Studie "EU-rechtliche Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlussansprüchen" der Stiftung Umweltenergierecht, die energate vorab vorlag. Demnach haben Anlagenbetreiber nach Art. 13 Abs.7 der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung (EBM-VO) ein Recht auf finanziellen Ausgleich. …