Brüssel (energate) - Im Streit um die EU-Methanverordnung kommt die EU-Kommission der Öl- und Gasindustrie entgegen. Die Verordnung wird zwar nicht verschoben, aber in den kommenden drei Jahren gibt es Ausnahmen. Verstößt ein Unternehmen gegen die Vorschriften, empfiehlt die Kommission den EU-Mitgliedsstaaten, keine Strafen zu verhängen. Nationale Gerichte sind laut Mitteilung der EU-Kommission bei Streitfällen verpflichtet, solche Empfehlungen zu berücksichtigen. …