Bonn (energate) - Jedes Jahr muss die zuständige Beschlusskammer (BK) 9 der Bundesnetzagentur die Multiplikatoren für unterjährige Gastransporte im Fernleitungsnetz neu konsultieren und festlegen. Es handelt sich um eine europäische Vorgabe. Dies gilt auch für die Rabatte an den Einspeisepunkten an LNG-Terminals und die Berechnung des Rabatts für unterbrechbare Transportkapazität. …