Berlin (energate) - Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) sorgt weiter für erheblichen Zündstoff. Nach dem Willen der Bundesregierung müssen Betreiber von Dachanlagen des zweiten Segments die Wirkleistungseinspeisung an ihrem Netzverknüpfungspunkt künftig dauerhaft auf maximal 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen. So steht es im Paragraf 9 Absatz 2b des EEG. …