Bonn (energate) - Anbieter von Energy Sharing sollen auf das sogenannte Dienstleistungsmodell zurückgreifen. Das geht aus einer Mitteilung der Beschlusskammer 6 (BK 6) der Bundesnetzagentur hervor. Die Umsetzung des Energy Sharing läge damit bei den Dienstleistern. Die Netzbetreiber werden hingegen entlastet. Sie müssen also entgegen den bisherigen Erwartungen keine entsprechenden Messkonzepte sowie die Marktkommunikation aufsetzen. …