Berlin (energate) - Die CO2-Entlastung im Rahmen des nationalen Emissionshandels könnte mehr Unternehmen zugute kommen. Davon gehen zwei Unternehmensberater aus, die Betroffene bei ihren Anträgen unterstützen. Das Verfahren ist durchaus komplex.
Seit Ende 2019 ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft. Seit 2021 gilt ein nationaler CO2-Preis für Haushalte, den landgebundenen Verkehr, aber auch für Industrieunternehmen, die nicht dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS 1) unterliegen. …