Bonn (energate) - Netzbetreiber müssen beim Anschluss von Biomethanlagen alle denkbaren Anschlussoptionen prüfen und bewerten. Zu diesem Ergebnis kommt die zuständige Beschlusskammer (BK) 7 der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Entscheidung zu einem besonderen Missbrauchsverfahren. Der Beschluss wurde am 5. März 2026 gefasst, aber erst Ende Mai durch die BK 7 veröffentlicht. …