Luxemburg (energate) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein lang erwartetes Urteil zur Kraft-Wärme-Kopplung gefällt. Demnach stellt das KWKG als zentrale gesetzliche Grundlage keine staatliche Beihilfe dar, ist dem Urteil zu entnehmen. Damit erhält die Bundesregierung neuen Spielraum bei der Gestaltung der Förderung von KWK-Anlagen und Wärmenetzen. "Das Urteil ist ein Befreiungsschlag in einem Verfahren, das jahrelang für Unsicherheit in der Branche gesorgt hat", ordnete Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des Branchenverbandes AGFW, in einem ersten Statement ein. …