Bonn (energate) - Auch im Jahr 2026 ordnet die Bundesnetzagentur kein Kohlefeuerungsverbot für bestimmte Anlagen an. Dies geschieht bereits das dritte Mal in Folge. Bis zum Stichtag 1. September 2026 seien bereits so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich festgelegte Zielniveau für 2029 deutlich unterschritten werde. Ein zusätzlicher Verbotseingriff sei somit nicht mehr nötig, hieß es von der Behörde zur Begründung. …