Berlin (energate) - Gasnetzbetreiber dürfen die Kosten für eine vorläufige oder dauerhafte Außerbetriebnahme von Hausanschlüssen nicht in Rechnung stellen. Sie können stattdessen die Kosten über die Gasnetzentgelte umlegen. Das hat die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von Alaa Alhamwi, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie Berichterstatter für Wärmepolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, klargestellt. …