Leipzig (energate/dpa) - Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm aus dem Jahr 2023 nachschärfen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, wonach die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Damit setzte sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit einer Klage für mehr Klimaschutz durch. …