Berlin (energate) - Der Bundesrat hat die Kündigungsfristen für neue Biomethananlagen in der EnWG-Novelle kritisiert. Laut dem Gesetz, das das europäische Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpaket in deutsches Recht umsetzen soll, sollen neue Biomethananlagen künftig nach zehn Betriebsjahren entschädigungslos vom Netz gekappt werden können. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung neuer Anlagen gegenüber älteren Anlagen, so der Bundesrat. …