Karlsruhe (energate) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit Klimaklagen gegen BMW und Mercedes. Geklagt hatten Bundesgeschäftsführende der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der BGH soll den Autobauern untersagen, nach dem 31. Oktober 2030 neue PKW mit Verbrennungsmotor in den Verkehr zu bringen. Die Kläger begründen dies damit, dass die Autobauer mit dem Verkauf von PKW mit Verbrennungsmotor einen großen Teil des nationalen und globalen CO2-Budgets aufbrauchen. …