Bonn/München (energate) - Check 24 passt seine Verträge mit Energievertrieben an. Der Münchner Vergleichsportalbetreiber verzichtet fortan auf sogenannte Bestpreisklauseln zu Vergleichsrankings von Strom- und Gastarifen. Das geschieht auf Grundlage einer Verpflichtungszusage, die Check 24 unterzeichnet hat, teilte das Bundeskartellamt mit. Mit dem Schritt beendet Check 24 ein Ermittlungsverfahren. …