Berlin (energate) - Die im Netzpaket vorgesehenen "kapazitätslimitierten Netzgebiete" und der Redispatch-Vorbehalt greifen in die Planungshoheit der Länder und Kommunen ein. Das sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, sagt ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Becker Büttner Held. Außerdem drohen Einschnitte bei der Flächenplanung, was sich nicht mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vertragen dürfte. …