„Bei der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden sich wie so oft Licht und Schatten - gerade aus Sicht der Bürgerenergie: Energy Sharing ist bei der beschlossenen EnWG-Novelle leider gänzlich auf der Strecke geblieben. Energy Sharing muss endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Damit bleibt die künftige Bundesregierung gefordert, diese wichtige Weichenstellung vorzunehmen. Sicher ist, wir bleiben auch in der kommenden Wahlperiode dran und werden uns weiter für die Einführung von Energy Sharing einsetzen“,

erklärt Martin Bialluch, Vorstandssprecher des Bündnisses Bürgerenergie e.V.

Zudem brauchen wir standardisierte Marktkommunikationsprozesse für die Vor-Ort-Versorgung, damit Energy Sharing, Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung praktisch umsetzbar werden. Denn mit Energy Sharing lassen sich die Flexibilitätspotentiale der Bürgerenergie heben: Strom, der lokal produziert und auch genutzt wird, vermindert den Netzausbaubedarf vor Ort.

Zu begrüßen ist hingegen der Verzicht auf eine Absenkung der Direktvermarktungspflicht für PV-Anlagen unter 100 Kilowatt. Die vorgesehene Kompensation für das Entfallen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen durch eine Verlängerung des Vergütungszeitraums ist hingegen gerade für die Bürgerenergie keine gute Lösung, da die Liquidität kleiner Akteure bei unerwartet langen Vergütungsausfällen nicht gesichert wird und damit Insolvenzgefahr besteht. Auch eine Verteuerung von Smart Metern bürdet die Kosten für die dringende Digitalisierung des Stromsystems den Betreiber*innen auf.

Weitere Forderungen finden sich im Bürgerenergie-Wahlprogramm.

 

Quelle: BBEn


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