BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek:

„Der BWE begrüßt die erzielte Einigung zum Solarpaket I. Vor allem die Anerkennung bestehender Windvorranggebiete als Beschleunigungsgebiete gemäß RED III bietet ein großes Potenzial zur Beschleunigung des Windenergieausbaus. Hier besteht ein hoher zeitlicher Handlungsdruck. Der Bundesrat muss den vom Bundestag zu beschließenden Entwurf bereits in seiner Sitzung am Freitag billigen, um die Fristen der Europäischen Union zur RED III noch einhalten zu können. Gleichzeitig begrüßen wir die Verlängerung der EU-Notfallverordnung. Dies schafft für Behörden und Projektierer die nötige Planungssicherheit.

Der Entwurf hat noch Potenzial zur Verbesserung. Wir appellieren an die Fraktionen, dass auf den letzten Metern noch ein handwerklicher Fehler im Gesetz ausgebessert wird. Der Bundestag hatte im vergangenen Dezember mit dem Teilbeschluss zum PV-Paket I die in § 36e EEG gesetzten Realisierungsfristen für Windenergieanlagen um sechs Monate auf 36 Monate verlängert. Es wurde leider versäumt, parallel den Beginn der Laufzeit des Zahlungsanspruchs aus § 36i Abs. 1 EEG ebenfalls auf 36 Monate anzuheben, um der ursprünglichen Förderlogik treu zu bleiben. Dies gilt es nun nachzuholen. Ohne die Angleichung droht der Verlust von bis zu sechs Monaten des möglichen Vergütungszeitraums. Dies kommt de facto einer Entwertung der erteilten Zuschläge gleich.

Wir wünschen uns zudem, dass die Fragen von Leitungsbau und Wegenutzung nochmals überdacht werden. Die Regelungen fallen hinter den ursprünglichen Entwurf zurück. Die Beschränkung auf Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand ist unzureichend und wird kaum dazu beitragen, Beschleunigungspotenziale zu heben.“

20240411_BWE-Stellungnahme_RED_III.pdf
Offizielle BWE-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung der novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) in ...

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

 


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