Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein bedeutendes Urteil für den Klimaschutz gefällt: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass Staaten gegen Menschenrechte verstoßen, wenn sie zu wenig für den Klimaschutz tun. Der Menschenrechtsbeschwerde der Schweizer Klimaseniorinnen wurde stattgegeben. Die Entscheidung des EGMR kann auch für Deutschland Konsequenzen haben, denn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt derzeit neun Jugendliche und junge Erwachsene, die vor dem EGMR auf ähnliche Weise gegen die Bundesregierung und für ambitionierteren Klimaschutz klagen. Der Gerichtshof hatte die Entscheidung in diesem Verfahren so lange ruhend gestellt, bis über das Verfahren der Schweizer Klimaseniorinnen entschieden ist.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: 

„Der Erfolg der Schweizer Klimaseniorinnen ist ein wegweisender Durchbruch für den Klimaschutz und zeigt, dass auch unsere im Oktober 2022 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichte Klage gegen die Bundesregierung Aussicht auf Erfolg hat. Denn nach wie vor gefährdet das ungenügende Klimaschutzgesetz die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Beschwerdeführenden und zukünftiger Generationen. Zwar beteuert die Bundesregierung, Deutschland auf einen 1,5-Grad-Pfad bringen zu wollen, neueste Untersuchungen des Sachverständigenrats für Umweltfragen belegen allerdings, dass das 1,5-Grad-Budget für Deutschland bereits aufgebraucht ist. Das ist nicht akzeptabel und widerspricht den Menschenrechten. Anstatt wie von den Ampelparteien geplant, sollte das bestehende Klimaschutzgesetz nicht entkernt, sondern umgekehrt konsequent umgesetzt und die Zielvorgaben verschärft werden.“

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Mehr erfahren: Drei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Klimawandel - Portal (coe.int)

 


Passend zum Thema: