Warum unterstützt Cimbergy den Windbranchentag in Schleswig-Holstein?

Arne Möbest: „Der Windbranchentag Schleswig-Holstein am 24. April in Husum ist für uns von großer Bedeutung. Uns liegt die Teilnahme am Herzen, da wir aktiv die Entwicklung erneuerbarer Energien vorantreiben wollen, insbesondere gemeinsam mit und für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Als Hauptsponsor übernehmen wir in der Region die Verantwortung für diese wichtige Veranstaltung. Wir möchten die Begegnungen von Politik, Geschäftspartnerinnen und -partner, Kundinnen und Kunden, Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen und vielen weiteren Windenergieinteressierten ermöglichen, um in unserer Heimat wichtige Themen zu diskutieren und vor allem Fortschritte zu erlangen.“

Was ist das Besondere an Cimbergy?

Hans-Detlef Feddersen: „Das lässt sich am besten aus der Perspektive unserer Kundinnen und Kunden beschreiben. Sie wollen für ihre Region, den Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft selbst aktiv werden. Dazu gehört auch die aktive Unterstützung des Umbaus der Energieversorgung auf erneuerbare Energien. Das Umsetzen eines Bürgerwind- oder solarparks ist heute von vielen Hürden und Unsicherheiten geprägt. Auf der Suche nach einem Partner kommen wir immer dann mit ins Spiel, wenn es für unsere Kundinnen und Kunden darum geht, das Heft des Handelns in der Hand zu behalten, die Wertschöpfung vollständig in der Region zu belassen und die Menschen vor Ort am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben zu lassen, in dem sie selbst Betreiberin oder Betreiber werden. Mit unserem Fachwissen, unserem Netzwerk und unserem engagierten Team stehen wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort als Begleiter, Berater und vor allem als Ermöglicher zur Seite, um ihre Visionen Wirklichkeit werden zu lassen. Unser Ziel ist es, die Umsetzung der Kundenprojekte zu ermöglichen und damit einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten. Um es kurz zu machen: Das Besondere an Cimbergy sind die geteilten Werte mit unseren Kundinnen und Kunden.“

Inwiefern unterstützt die Gemeindeöffnungsklausel auch Bürgerwindpark-Vorhaben in den Gemeinden?

Jens Godau: „Seit 32 Jahren sind die Gemeinden in Schleswig-Holstein wichtige Partner der von uns unterstützten Bürgerwindparks. Das Ziel ist immer, sämtliche Interessen in einem Projekt – insbesondere die der Gemeinden - zu berücksichtigen. Nach dem Urteil des OVG Schleswig im Jahr 2015 zum damaligen Regionalplan hat der Einfluss der Gemeinden auf den Flächenausweisungsprozess abgenommen. Seitdem sind sie für die Umsetzung eines Bürgerwindparks auf die Ausweisung von Flächen durch das Land angewiesen. Der Gemeindeöffnungsklausel sei Dank, ist das nun nicht mehr ausschließlich der Fall. Am 14. Januar ist die Gemeindeöffnungsklausel in Kraft getreten und vereinfacht dargestellt, ermöglicht diese den Gemeinden unter gewissen Voraussetzungen eine eigene Flächenausweisung über eine Bauleitplanung für einen Windpark zu erlangen. Das ist unseres Erachtens zumindest die Intention hinter der gesetzlichen Regelung, die das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) dafür auf Bundesebene erlassen hat. Das Land Schleswig-Holstein hat seinerseits Bedingungen zur Umsetzung der Gemeindeöffnungsklausel aufgestellt. Die Gemeinde muss einen Antrag auf Zielabweichung bei der Landesplanung stellen, sowie auf die Aufstellung des F-Plans. Dies muss im Projektablauf natürlich berücksichtigt werden, aber auch genau in diesen Fällen unterstützen wir unsere Kunden und Kundinnen.“

Welche Chance ergibt sich daraus für die Gemeinden und die Menschen vor Ort?

Jens Godau: „Unter Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel sind die Gemeinden in der Lage, zeitlich unabhängig von der Regionalplanung eine Flächenausweisung für Windenergienutzung mit Hilfe eines Fachplaners umzusetzen. Die Gemeinden können also in gewissem Maße mitgestalten – unter bestimmten Voraussetzungen – auf welchen Flächen und in welchem Ausmaß Windenergie in den Gemeinden gebaut wird. Ein Bürgerwindpark könnte davon profitieren und die Flächen nutzen. Hierbei gilt es aber noch zu sagen, dass es zum Beispiel in Schleswig-Holstein aktuell nur für Planungsraum II und nicht mehr lange auch für Planungsraum III gilt. Für die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel ist eine rechtskräftige Regionalplanung Voraussetzung. Es gibt also einen gewissen Zeitdruck. Im Endeffekt führt die neue Regelung dazu, dass die Kommunen mit der Gemeindeöffnungsklausel den Ausbau der Windenergie auf ihren Gemeindegebieten selbst mitgestalten können.“

Bringt die Gemeindeöffnungsklausel wirklich eine Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie?

Arne Möbest: „Zusammenfassend bietet die Gemeindeöffnungsklausel interessierten Gemeinden die Möglichkeit, örtliche Initiativen zu unterstützen und proaktiv eine Flächenausweisung vorzunehmen. Überall dort, wo die Akzeptanz für die Windenergienutzung groß ist, machen Gemeinden sich aktiv Gedanken über die Anwendung der Gemeindeöffnungsklausel. Ich gehe davon aus, dass es deutschlandweit viele interessierte Gemeinden gibt, die ihre Verantwortung beim Klimaschutz und wirtschaftliche Chancen zusammenbringen wollen. Deshalb erwarte ich, dass die bereits eingeführte Gemeindeöffnungsklausel eine Beschleunigung für den Ausbau der Windenergie in Deutschland bringt. Wir bei Cimbergy unterstützen die Gemeinden, nehmen die Menschen vor Ort mit und bringen die Projekte in Bürgerhand zum Erfolg.“

Branchentag
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