Was beschäftigt die Wasserstoffwirtschaft und die Betreiber von Wasserstoffelektrolyseuren?

Zusatzerlöse aus dem Verkauf von Wasserstoff in den Mobilitätssektor sind künftig an den Einsatz von Wind- und Solarstrom gebunden. Entsprechende Vorgaben macht der finale Entwurf des sog. Delegierten Rechtsaktes der Europäischen Kommission für die Anrechenbarkeit „grünen“ Wasserstoffs auf die sog. Treibhausgasminderungsquote. Damit ist die verpflichtende Mindestquote an CO2-neutralen oder geminderten Kraftstoffen am Kraftstoffmarkt angesprochen. Das macht solchermaßen produzierten Wasserstoff besonders wertvoll für Mineralölkonzerne als Quotenverpflichtete. Grob geschätzt lässt sich der doppelte Preis für solchermaßen anrechenbaren Wasserstoff am Markt erzielen und die Mindestquote steigt noch über die Jahre an.

Warum sollte man sich als Anlagenbetreiber jetzt damit auseinandersetzen?

Betreiber*innen von Wasserstoffelektrolyseuren werden sich Portfolien aus PPA über EE-Anlagen zusammenstellen. Die Nachfrage nach PPAs und tendenziell auch der erzielbare PPA-Preis für die Betreiber*innen von EEG-Anlagen wird tendenziell steigen. Gleichzeitig wird die Strompreisbremse, die zu großer Verunsicherung auf dem PPA-Markt geführt hatte, voraussichtlich zum 1. Juli dieses Jahres ausgelaufen sein. Nicht länger droht Betreiber*innen von EE-Anlagen eine Abschöpfung von gar nicht realisierten Erträgen, so dass wieder PPAs geschlossen werden können.

Welche Relevanz hat das Thema für EE-Betreiber?

Für Betreiber von EE-Anlagen verbinden sich nicht nur Chancen zur Erlösoptimierung mittels PPAs, sondern – wie so oft – regulatorische Anforderungen. Hier gilt es, sich die Option zur dauerhaften Belieferung der Produktion von quotenanrechnungsfähigem Wasserstoff nicht unbedacht abzuschneiden. Gleichzeitig werden EE-Anlagenbetreiber*innen – in der Regel erstmalig –  im Rahmen der PPAs direkt mit den Eigenheiten und Anforderungen des Börsenstrommarkts konfrontiert. Diese Themen lagen bislang beim Netzbetreiber bzw. Direktvermarkter.

Innovative Betriebsstrategien für Wasserstoffelektrolyseure

In der Theorie sollen flexibel steuerbare Wasserstoffelektrolyseure möglichst Stromüberschüsse an Wind- und/oder Solarstrom im Netz, insbesondere zu Zeiten eines Überangebots,  nutzen. Tatsächlich werden die fluktuierenden Strommengen aus den eingedeckten PPAs jedoch nicht etwa einfach „abgefahren“, sondern unter Nutzung der Strombörse optimiert, um – neben dem THG-quotenfähigen Wasserstoff – weitere wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.

Bewirtschaftungskonzept für PPA

Durch komplexe Algorithmen erfolgt ein automatischer Börsenhandel: Verkauf bei hohen Preisen, Zukauf bei niedrigen Preisen. Diese Optimierung der PPA-Strommengen wird durch das im Delegierten Rechtsakt für die ersten Jahre gelockerte Gleichzeitigkeitserfordernis zwischen Erzeugung des PPA-Stroms und der Wasserstoffproduktion ermöglicht. Kurze Reaktionszeiten führen dazu, dass sich Dienstleister mit direkter Börsenanbindung etabliert haben, die sowohl die Elektrolyseure faktisch steuern als auch die Abwicklung der PPAs übernehmen. Dies schließt die Fernsteuerung der EE-Anlagen beispielweise bei negativen Strompreisen mit ein. Im Ergebnis soll dies zu niedrigeren synthetischen Stromgestehungskosten bzw. Zusatzerlösen führen.

Grundbegriffe der PPA-Welt für Anlagenbetreiber*innen

Im Rahmen eines jeden PPA galt es schon bislang, die Grundbegriffe zu kennen. So muss die zu wählende Liefer- und Vergütungsvariante (z.B. pay as produced), die Vergütung bei negativen Preisen und im Rahmen von Redispatchmaßnahmen einer vertraglichen Regelung zugeführt, sowie den Rahmen des Bilanzkreismanagement und der Förderregime des EEG zumindest verstanden werden. Auch eine perspektivische Erlösoptimierung durch Nutzung der geförderten Direktvermarktung zusammen mit einem PPA aufzunehmen, ist zu erwägen. Gleichzeitig gilt es die Marktgepflogenheiten, beispielsweise zu Verfügbarkeitsgarantien und der zu fordernden Sicherheitzu kennen.

Besonderheiten von PPAs in der Wasserstoffwirtschaft

Im Rahmen der Wasserstoffwirtschaft kommen neue Sachverhalte dazu: die freiwillige Abregelung, die Tranchierung von Anlagen und die daran anknüpfenden Aufteilung der Verantwortlichkeiten, sowie etwaige besondere Liefer- und Vergütungsmodalitäten (pay-as-consumed) und die Möglichkeit einer Strombeistellung.


Die passende Veranstaltung zum Thema PPA-Vermarktung:

Folgenden Inhalte erwarten Sie:

  • Die Wasserstoffwirtschaft verstehen: Rahmenbedingungen der Wasserstoffwirtschaft
  • Voraussetzungen für EE-Anlagen zur THG-Quotenanrechnung des Stroms
  • Betriebsstrategien für Wasserstoffelektrolyseure und - und Bewirtschaftungskonzepte für PPA
  • Grundbegriffe der PPA-Welt
  • Besonderheiten von PPAs in der Wasserstoffwirtschaft