Im Entwurf fehlt die Grundlage für eine Repoweringstrategie. Sie ist von außerordentlicher Bedeutung für die Zukunft der Windbranche. Wir müssen Bestandsflächen erhalten, um das Flächenpotenzial zu stärken und meinen, dass das EEG hier Ziele formulieren muss. Angesichts des drohenden Wegfalls tausender Bestandsanlagen aus dem System, muss hier schnellstmöglich gehandelt werden.

Kritischster Punkt bleibt jedoch die Verschärfung des EEG-Paragrafen 51. Dis bisherige 6-Stunden-Regel für EEG-Vergütung bei Negativpreisen soll auf 15 Minuten minimiert werden. Damit wäre ein Kriterium geschaffen, was die Projektfinanzierung neuer Anlagen erheblich verunsichert und schwerwiegende Konsequenzen für die Betreiber zur Folge hätte. Bereits 2015 haben wir als Verband mit der Politik über den Paragrafen 51 gestritten. Dass er nun nicht abgeschafft, sondern sogar verschärft wird, ist ein herber Rückschlag für die Erneuerbaren“, fasst Hermann Albers zusammen.

Über 700 Teilnehmer hatten sich im Vorfeld des Webinars angemeldet. „Die eindrucksvolles Zahl zeigt, wie groß der Klärungsbedarf beim neuen Entwurf ist“, kommentierte BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm.

„Fazit ist: Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten viel selbst erarbeitet. Aktuell steigen die Genehmigungen wieder, obwohl die Aufgabenliste Wind an Land nicht so weit abgearbeitet wurde. Bislang wurden 2020 über 2.000 Megawatt Wind an Land neu genehmigt und damit mehr als im gesamten Jahr 2019. Bis Jahresende sind 2.700 Megawatt möglich. Doch auch das wäre noch zu wenig, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erfüllen. Noch hat die Bundesregierung die Hemmnisse bei den Genehmigungsverfahren nicht abgebaut. Gelingt dies, ist wieder mehr möglich und wir können auch höhere Ausbauziele umsetzen.“


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